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RECHTSFAHRGEBOT
Hauptthema:
hallo liebe gemeinde,
ich habe eine frage diesbezüglich zum betreff! und zwar läuft bei meinem winterauto e30 325 i limo tüv und asu am 12 monat dieses jahres ab! was passiert wenn ich dieses 1 oder 2 oder alles spätestens 3 monate überziehe?was für strafen oder verwarnung gibt es?habe es nich genau finden können im bussgeldkatalog sowie im tatbestandskatalog!!!! vielen dank im voraus für die antworten:-)
Pug
meinst du bei einer normalen kontrolle oder wenn du dann bei einem verkehrunfall verwickelt bist?
RECHTSFAHRGEBOT
erst mal in der normalen kontrolle gemeint!! soweit ich weis das es beim unfall kein versicherungsschutz bestehen kann nehme ich mal an.
chrischy79
Hallo,

also TÜV kostet ab dem 3. Monat erst, dann 15 €, ab dem 4. Monat 25,- € und ab dem 8. Monat drüber dann 40,- € + 1 Punkt.

Bei der AU ist es so, dass sie ab dem 3. Monat drüber 15,- € kostet und dann ab dem 8. Monat ebenfalls 40,- € und nen Punkt.

Die AU ist vom Gesetzgeber also nicht ganz so gestaffelt wie der TÜV.

Falls du jedoch von den lieben Kollegen einen Kontrollbericht (Mängelbericht) bekommst, musst du innerhalb von 1 Woche den TÜV oder AU machen lassen.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein ?!

Gruß
Christian
RECHTSFAHRGEBOT
vielen dank für die rasche antwort:) geht diese erklärung vom aktuellen tatbestandskatalog hervor?
plop
steht da bestimmt irgendwo auch so drinne....hatte auch schon mal bei meinem alten t3 damals den tüv um einiges überzogen...angehalten wurde ich unangeschnallt...na klar...lkw zulassung hatte aber kein einfluss auf gurtpflicht..auspuff hinüber... tüv 6 monate abgelaufen...und na klar auch keine papiere oder führerschein dabei...
musste dann aber nur den abgelaufenen tüv blechen...hatte mich daraufhin mal schlau gemacht wie die kosten für die verstösse geahndet werden, und kann das bestätigen...


Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

http://www.bussgeldkataloge.de/
RECHTSFAHRGEBOT
das ist sehr gut zusammengefasst;) dankeschön!mein roter testhobel soll bis februar märz halten,dann wird es zerlegt in seine elemente.......
chrischy79
Zu deiner Frage wo das im Bußgeldkatalog bzw. Tatbestandskatalog zu finden ist : Die Verstöße sind einzeln unter § 29 StVZO aufgeführt ...

Gruß
Christian
bmw318i
bis 2 monate passiert nichts du wirst nur verwarnt ab 3 monaten gibts punkte
chrischy79
Zitat:


bis 2 monate passiert nichts du wirst nur verwarnt ab 3 monaten gibts punkte

(Zitat von: bmw318i)




Das stimmt so nicht, erst ab dem 8. Monat gibt es Punkte.