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Wuchtigfahrer
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 25.08.2008 um 06:51:34 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

wird 30jahre altes auto mit tüv automatisch h-kennz.?

hätte nen e23 oldi in aussicht und der hat noch tüv - verkäufer meint tüv/landratsamt schreibt das um auf h-kennzeichen ohne vorführen stimmt das?

mfg

Bearbeitet von - angry-playboy am 25.08.2008 06:51:34
Nicore
» Quelle: Wikipedia

Zitat:


Kennzeichen historischer Fahrzeuge

Das sogenannte „H-Kennzeichen“, bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist (nach Produktions- oder Erstzulassungsdatum).

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB–DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein.

Die Kriterien zur Vergabe eines „H-Kennzeichens“ sind uneinheitlich: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden „H-Kennzeichen“ ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein „H-Kennzeichen“ angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.




Bearbeitet von - Nicore am 25.08.2008 09:15:29
Wuchtigfahrer
Danke hab heute früh beim tüv angerufen und weiß jetzt auch das man extra h-gutachten braucht (hab ich mir auch schon gedacht,nur verkäufer war sich sicher das man das ned braucht...) 07er youngtimerzulassung was auch noch in fräge käme bei mir gibt es auch nicht mehr lt tüv leider :-(

Scheiße will die karre so nicht fahren und glaub h-kennzeichen schafft er so ned… :-( schade um den e23...