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Andi G.
Hauptthema:
Hi alle, mache grad meine neue frontschürze fit und überlege wo ich das Kennzeichen anbringen soll...Ich möchte es eigentlich ganz unten a´nbringen, bin mir aber nicht sicher, ob das erlaubt ist...Gibt es da gesetzliche Regelungen für, sowas wie eine Mindesthöhe über der Straße, oder muß es nur lesbar sein?
MT_BMW-POWER
Hey Andi

Also soviel wie ich weiß muss es von "vorne" gut zu erkennen sein ! Ich hatte bei meinem alten E30 auch das KZ etwas weiter unten angebracht !!

Lg M
Onca
moin, laut § 60 stvzo darf der untere rand des vorderen kenz. nicht weniger als 200 mm und des hinteren 300mm über der fahrbahn liegen.
Andi G.
Bist du dir da sicher Onca?
kwadde
cxm
Hi,

stimmt nicht mehr, da die StVZO seit dem 1.3.2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) abgelöst wurde.

FZV §10 Abschnitt 6:

Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung

Das vordere Kennzeichen ... der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern

Vorne ist klar - 200mm. Für hinten muss man in dem EG Pamphlet nachschauen, keinen Schimmer, was da drin steht.
Interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht...

Ciao - Carsten
Don Andolini
Ich hab das vorne so angebracht könnt ihr dann in meinem album sehen!

fahr jez so ein jahr damit rum und keiner hat was gesagt.....

hinten wäre es auch eh blöd da wir ja das KZ im kofferraumdeckel haben...so siehts schon gut aus
tp E36
dann könnte ich ja das Nummernschild auch hinter die Frontscheibe legen, denn auch da ist es gut erkenntlich, oder ?
BMW 320d
... das leider nich erlaubt ...