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UP
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 19.01.2007 um 22:14:53 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen
Kann mir jemand sagen, ob überhaupt bzw. wann mir ein Leihfahrzeug bei längerem BMW-Werkstattaufenthalt während der Gewährleistungszeit zusteht?
Grüsse UP

Bitte auf das richtige Forum achten, danke

Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen.



Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 19.01.2007 22:14:53
wikki
Kommt ganz auf den Händler an.Ich ab die Erfahrung gemacht das dies regional sehr unterschiedlich ist.In München z.B. kostet ein Leihfahrzeug bis 35 Euro am Tag.Auch in der Gewährleistungszeit.In Neusäß,bei Augsburg bekam ich ,fast eine Woche,einen Mini umsonst.In Riesa (Sachsen) bei einem Tag,auch gratis.Liegt glaubich im ermessen des Händlers.
hurra
jo, glaub auch das es vom händler abhängt.

bekomm am tag n auto gleicher motorisierung für 15euro
Dolph1984
Meiner war vor kurzem in der Werkstatt zwecks Unfallschaden (mir is einer reingefahren).
Und ich hatte in den 3 Tagen nen nagelneuen (8km aufm Tacho) E90 320i Limo mit Vollausstattung. Ich war mehr als Begeistert :D
P.S. Ich war in der Niederlassung in Fürth bei Nürnberg.
Born_to_Drive
du kriegst soweit ich weiß nur nen mietwagen con sixt oder so, den du selbst zahlen musst! aber wenn du zu deinem verkäufer gehst, bekommst von dem bestimmt umsonst einen, so wars bei mir zumindest!
Dolph1984
Meiner war von Europcar und wurde von der Versicherung gezahlt, da ich ja nicht Unfallverursacher war^^
BmW-MoGuL
aalso soweit ich weiß steht dir während gewährleistungsarbeiten ein ersatzwagen zu. wenn du einen unverschuldeten unfall hast, bezahlt eh die generische versicherung einen Leihwagen. ich glaube für 7 oder 10tage.
UP
Hallo
Ja darum geht es genau. Ob mir während der Gewährleistungszeit bei Reparaturen ( man findet zB. einen Fehler nicht ) ein Leihwagen zusteht oder nicht!?? Kann mir "das" jemand genau sagen ( Gesetzestext / AGB`s BMW etc.)???
Grüsse UP