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ripper4343
Hauptthema:
Hab diese Woche mein E30 316i verkauft jetzt meldet sich der Käufer und meint es kam auf der Heimfahrt ein Krachen unterm Auto und er war in der Werkstatt und dort wurde gesagt es wäre ein lager im Differential.

Ich bin mit dem Auto etliche 1000km gefahren und hatte nichts hören können.

Kann sowas von dem einen auf den anderen Tag kommen?
Marco535
Vom einen auf den anderen Tag kommt das sich nicht. Ist ja alles einem gewissen Verschleiß unterlegen. Vielleicht wars nur Zufall, vielleicht hat der neue besitzer es aber auch buchstäblich "krachen lassen". Aber das sind Spekulationen.

Grundsätzlich ist die Frage, Privatverkauf? Ja, nein? Im KV Gewährleistung als Privatmann ausgeschlossen? Ja, nein?

Wieviel hat der denn für den Wagen noch bezahlt?
ripper4343
1000€ war der Preis naja Kaufvertrag haben wir nicht direkt gemacht ging aber auch über ebay.
der_Strolch
Und wenn Du dort hineingeschrieben hast unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung/Garantie sowie Rücknahme des erstandenen Artikels ist es doch meiner Ansicht nach okay. Aber wenn ich ein Fahrzeug verkaufe mache ich doch einen Vertrag damit ich auch auf der sicheren Seite bin.

mfg
e61_530driver
Zitat:


1000€ war der Preis naja Kaufvertrag haben wir nicht direkt gemacht ging aber auch über ebay.

(Zitat von: ripper4343)




Ja also ist doch ein Vertrag zustande gekommen wenn die Abwicklung über ebay erfolgte.
Der Abschluss eines Kaufvertrags muss nicht unbedingt per Unterschrift erfolgen, dass ist ein weit verbreiteter Irrtum.

MfG
sandro320i
Ob per Handschlag, Online oder Schriftlich, es kam ein Vertrag zustande.
Wichtig ist eben das jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde!
Wenns nicht schriftlich festgehalten wurde, brauchst halt nen Zeuge der es beweisen kann.
Bruderchorge
schick mal den Link !
ripper4343
Link

hatte ja geschrieben das kardanwelle und differential in ordnung sind weil ich extra nochmal ein paar runden gedreht habe um zu schauen ob irgendwo irgendwo klackert, schleift oder sonstige geräusche macht.

preis ist hier 650 aber er bekam ja noch einige sachen gegen aufpreis dazu

und jetzt kommt folgende nachricht:


Guten tag. sie haben doch gesagt das der wagen ohne probleme läuft und alles was verschlissen war wie tonnenlager ausgwechselt wurden?LEider hat der wagen berreits auf der heimfahrt probleme gemacht.unter wagen ist ein starkes und lautes klackern.ich war mit dem wagen in einer werkstatt da wurde mir gesagt das es das mittellager der antriebswelle sein könnte oder ihrgend was im differentzial...das kommt auf jeden fall nicht von jetzt auf gleich...ich möchte mit ihnen jetzt eine einigung finden weil so bin ich damit nicht einverstanden...ich war schon so fair und habe für den kram einen guten preis bezahlt und nun sowas. bitte um schnelle antowort. mfg
der_Strolch
Dann sollte sich der Käufer aber bitte mal genau belesen bzw. die Auktion wo er den Zuschlag erhalten hatte. Dort steht doch alles drinnen.

Dein Text:

Jetzt das übliche:

Da Privatverkauf keine Garantie oder Geldrücknahme, gekauft wie gesehen, deswegen vorbeikommen und anschauen.


So und dies ist er als Käufer eingegangen. Also was will er von Dir? Vertrag ist Vertrag wie hier schon gesagt bzw. geschrieben wurde.

Mfg
phiphi34
Zitat:


Link

hatte ja geschrieben das kardanwelle und differential in ordnung sind weil ich extra nochmal ein paar runden gedreht habe um zu schauen ob irgendwo irgendwo klackert, schleift oder sonstige geräusche macht.

preis ist hier 650 aber er bekam ja noch einige sachen gegen aufpreis dazu

und jetzt kommt folgende nachricht:


Guten tag. sie haben doch gesagt das der wagen ohne probleme läuft und alles was verschlissen war wie tonnenlager ausgwechselt wurden?LEider hat der wagen berreits auf der heimfahrt probleme gemacht.unter wagen ist ein starkes und lautes klackern.ich war mit dem wagen in einer werkstatt da wurde mir gesagt das es das mittellager der antriebswelle sein könnte oder ihrgend was im differentzial...das kommt auf jeden fall nicht von jetzt auf gleich...ich möchte mit ihnen jetzt eine einigung finden weil so bin ich damit nicht einverstanden...ich war schon so fair und habe für den kram einen guten preis bezahlt und nun sowas. bitte um schnelle antowort. mfg

(Zitat von: ripper4343)




Hallo

Warum schreibst du das mit dem Diff und der Kardanwelle ins Inserat ? Hört sich fast so an, als ob du diese Teile verdächtigt hättest, das was nicht in Ordnung ist.
Unten bei den Reparaturen ist aber dann nix aufgeführt, das was an Welle oder Diff gemacht wurde... deshalb ???!

Da du allerdings eine Besichtigung ermöglicht hast, Gewährleistung ausgeschlossen hast, und gekauft wie gesehen, sollte es keie Prob`s geben.

Und das mit 164 TKM mal was kaputt gehen kann, ist ja normal. Er müsste ja beweisen, das du das Geräusch auch schon hattest, und ihn durch Verschweigen getäuscht hättest, das kann er nie.

Grx Phi
ripper4343
Zum Thema warum ich das dazugeschriben hab der wagen war 2 Monate in Autoscout und einer hatte angerufen und ,meinte das wäre ne krankheit ich soll mal schauen ob ich was finde an den besagten teilen.

habe nichts gefunden also dachte ich schreib ich es dabei....
Bruderchorge
also das sieht schlecht aus, er hat die garantie ausgeschlossen und nicht die gewährleistung, was ein riesenunterschied ist.....
ripper4343
was soll denn da für ein großer unterschied sein
mb100
Zitat:


was soll denn da für ein großer unterschied sein

(Zitat von: ripper4343)




Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung über die Haftung für Sachmängel, Garantie ist immer ne freiwillige Zusatzleistung bzw. ein Zusatzversprechen.

Wobei viele Gerichte diesen "Garantieausschluss" schon dahingehend auslegen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Schon weil 99 % der "Normalos" keine Ahnung haben, worin der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt. Und beides weitestgehend synonym verwendet wird. Ähnlich wie bei Eigentum und Besitz.

Das Problem hier ist tatsächlich der Absatz über die Kardanwelle und das Diff. Wenn Du reinschreibst, dass die Dinger in Ordnung sind, sie aber dann trotzdem fehlerhaft sind, kannst Du eigentlich die Gewährleistung ausschließen wie Du willst. Dafür geradestehen musst Du dafür eigentlich schon. Bin mal über ein Urteil gestolpert, in dem stand, dass der Gewährleistungsausschluss gerade die Dinge, die bei eBay in der Artikelbeschreibung stehen, nicht erfasst.

Ich befürchte fast, mit dem Satz hast Du Dir ein schönes Eigentor geschossen. Hättest Du den nicht drin stehen, sähs besser für Dich aus.

Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 14:55:21
KTMschnee
@ mb100

hebt der Satz "gekauft wie gesehen" das ganze nicht auf?

ganz blöd gesagt, aber durchaus möglich: Käufer fährt mit dem Wagen nach Hause, baut funktionierendes Differential aus und sein defektes ein.
Fazit: er hat ein funktionierendes und gibt das defekte mit dem gekauften Auto wieder zurück und bekommt das Geld zurück...

Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:56:16

Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:58:12
JapaneseSilver
Naja es könnte,wenn mans so will als "arglistig verschwiegener Mangel" ausgelegt werden. Und dafür haftet man.
mb100
Zitat:


@ mb100

hebt der Satz "gekauft wie gesehen" das ganze nicht auf?

(Zitat von: KTMschnee)




In meinen Augen nicht. Wenn dem so wäre, könnte man sich mit dem Satz auch um so Dinge wie ne nicht-zutreffende Unfallfreiheit oder nen falschen Kilometerstand drücken. Da ist § 444 BGB eigentlich ganz klar - und der sagt, dass man sich auf Vereinbarungen, die die Rechte des Käufers beschränken, nicht berufen kann, wenn man eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

Das einzige, was man eventuell schreiben könnte, um die Gewährleistung auch für die Dinge in der Artikelbeschreibung auszuschließen wäre eventuell sowas wie "Die Artikelbeschreibung wird nicht Bestandteil der Auktion, sondern dient lediglich der Erheiterung und Unterhaltung des Lesers." Aber selbst das dürfte nach hinten losgehen.

Und, @japanese_silver: Als arglistig verschwiegenen Mangel würd ichs nicht sehen, da die Arglist nen Vorsatz erfordert. Der Verkäufer müsste dann also gewusst haben, dass der Fehler bestand und müsste ihn absichtlich verschwiegen haben. Und das nachzuweisen dürfte in dem Fall ein Ding der Unmöglichkeit werden.

Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 15:16:43
Tiefflieger
Zitat:




ganz blöd gesagt, aber durchaus möglich: Käufer fährt mit dem Wagen nach Hause, baut funktionierendes Differential aus und sein defektes ein.
Fazit: er hat ein funktionierendes und gibt das defekte mit dem gekauften Auto wieder zurück und bekommt das Geld zurück...

Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:56:16

Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 14:58:12

(Zitat von: KTMschnee)




So ein übelster Aufwand? Nen Diff für nen E30 316 bekommst für nen Appel und nen Ei ;)

Die These halte ich für sehr unrealistisch
KTMschnee
Zitat:


So ein übelster Aufwand? Nen Diff für nen E30 316 bekommst für nen Appel und nen Ei ;)

Die These halte ich für sehr unrealistisch
(Zitat von: Tiefflieger)




wenn ich an die ganzen Pfosten denke die in der bucht reklamieren wegen Artikeln die mit 1 € versteigert wurden aber locker 100 € wert sind und dann Ihr Geld zurück wollen weil sie die Artikelbeschreibung nicht gelesen haben...


Bearbeitet von - KTMschnee am 16.07.2009 15:35:15
nicoDD
Mal eine ganz andere These:


Was wenn der Käufer versucht ripper4343 durch den Fehler im Auktionstext (Differential usw. in Ordnung) im Preis zu drücken? Vielleicht macht der sowas öfter? Fast jede freie Werkstatt bescheinigt Dir gegen gewisses Entgelt den defekt irgendwelcher Teile.

Meiner Meinung nach sollte der das bei der Dekra o.ä. (jemand unabhängigem) prüfen lassen. Dem kannst Du dann auch glauben schenken.

Andererseits finde ich den ganzen Aufwand für 1000Euro ganz schön affig.

Kann der überhaupt beweisen das er 1000Euro bezahlt hat? Habt Ihr das schriftlich festgehalten oder gilt der Preis der bei der Auktion angezeigt ist?
Asko
Zitat:




Kann der überhaupt beweisen das er 1000Euro bezahlt hat? Habt Ihr das schriftlich festgehalten oder gilt der Preis der bei der Auktion angezeigt ist?

(Zitat von: nicoDD)




Ja ber dann sieht er auch sein Radio usw. nicht wieder.. also bleibts beim gleichen !
JapaneseSilver
@ mb

Aber ob ihm hier nicht sein Absatz, welcher betont, dass das Diff in Ordnung ist, zum Verhängnis wird.
KTMschnee
Das Diff. kann doch bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung gewesen sein. Wer weiss was der Verkäufer alles mit dem Wagen gemacht hat?

Bei wem liegt in diesem Fall die Beweispflicht?
- Muß der VK beweisen, dass das Diff bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung war und erst danach kaputt gegangen ist oder
- muß der Käufer beweisen, dass das Diff schon kaputt war als er das Fahrzeug übernommen hat?
mb100
Zitat:


@ mb

Aber ob ihm hier nicht sein Absatz, welcher betont, dass das Diff in Ordnung ist, zum Verhängnis wird.

(Zitat von: JapaneseSilver)




Im Bezug auf was? Auf nen Vorsatz bzw. ne Arglist? Nö. Wenn Du sagst, dass was in Ordnung ist, heißt das ja nicht automatisch, dass Du den Fehler kennst und verschweigst. Wäre ja durchaus auch möglich, dass er Dir einfach nicht aufgefallen ist. Vor allem wenn Du kein Fachmann bist.
Aber ansonten - also im Bezug auf die Garantie? Wie ich bereits geschrieben hab: ja.

Zitat:


Das Diff. kann doch bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung gewesen sein. Wer weiss was der Verkäufer alles mit dem Wagen gemacht hat?

Bei wem liegt in diesem Fall die Beweispflicht?
- Muß der VK beweisen, dass das Diff bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung war und erst danach kaputt gegangen ist oder
- muß der Käufer beweisen, dass das Diff schon kaputt war als er das Fahrzeug übernommen hat?

(Zitat von: KTMschnee)




Letzteres. Verkauf von privat an privat => Beweislast liegt beim Käufer.

Gabs eigentlich ne Probefahrt? Und wenn nein, warum nicht?
ripper4343
Nein gab keine Probefahrt sind gekommen haben sich die Papiere durchgeschaut haben mir das Geld gegeben und weggefahren.
Bruderchorge
Bei Gewährleistung liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, hoff doch einfach, dass er die Gesetze auch nicht so gut kennst, sonst wenn er xx fordert bietest du einfach an die Kosten fürs Diff zu tragen oder die Welle, wenn das sich im Bereich von 50 Euro bewegt, allemal besser als 2 Jahre mit Anwalt und Gericht rumzueiern, bei der Summe.
BMW-323-M
moment ma . keine probefahrt is das irgendwo schriftlich vermerkt?
ThaFreak
Ähm, wen juckt denn das?

Und wer vermerkt so total unwichtiges Zeug auf einem KV?

Bleibt doch einfach mal bei den Fakten und haltet euch nicht mit total unwichtigem und nebensächlichem Zeug auf!

mb100
Zitat:


Bei Gewährleistung liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer,
(Zitat von: Bruderchorge)




... wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist.

Wie oft willst Du den Fehler noch machen?

Bearbeitet von: mb100 am 17.07.2009 um 14:34:38
Neob18
Aber wer kauft ein Auto ohne Probefahrt?
Das die Kardanwelle und das Differential im Einwandfreien Zusand sind, ist ja nach deinem Wissen und nicht nach dem eines Fachmannes, DU hast ja keine Geräusche gehört und kann man dir Beweisen, das du auch weiß, wie sich ein beschädigtes Differential anhört.
Bist ja auch nur Laie.
Bruderchorge
mb100 hör auf damit stuss zu verbreiten, ich weiß das aus eigener juristischer Erfahrung, Gewährleistung gilt auch bei Privatverkäufen an Private, sofern sie nicht ausgeschlossen wird !!!!!!!
Bardock
Hallo Bruderchorge,

mb100 verbreitet keinen Stuss. Genauso, wie er es schildert,
verhält es sich.

Hast du seriöse Quellen, die deine Meinung untermauert?
Egal ob nun Gesetzestexte oder Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
Bei den Urteilen ist immer die komplette Geschichte interessant,
nicht nur das Urteil, welches letzten Endes gefällt wurde, da
man auch auf die Begründung achten muss.


Aber keine Sorge, ich bin offen und aufgeschlossen für jede Novellierung
eines Gesetzes. Allerdings stehe ich zu 100 % hinter mb100, und bin mir
zu 99,9 % sicher, das es sich so verhält. Die 0,1 % räume der Form wegen ein.

Also, wie gesagt, sollte es wirklich ein Urteil geben, das Gegenteiliges
besagt, ist der komplette Fall interessant.




Gruß Bardock
ripper4343
naja haben uns auf 50euro geeinigt

ich hab schon ahnung von der ,aterie so ist es nicht, schraub auch alles selber an den autos, klar ich weiß zwar nicht wie sich ein defektes diff anhört aber ich weiß wie sich ein defektes lager anhört und da kam nix.

naja mir jetzt egal bei 50€ sind beide zufrieden.
Marco535
Zitat:



naja mir jetzt egal bei 50€ sind beide zufrieden.

(Zitat von: ripper4343)




ist wahrscheinlich wirklich das beste. 50 € sind ja an sich kein geld. und wenn man dafür dann ruhe hat isses zu verkraften.
Bruderchorge
Ja allerdings habe ich da was vorzuweisen.

Ich habe meinen 540 mit Unfallschaden gekauft als Privatmann von Privat, im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, es stellt sich raus das eine der zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt ist, KM Stand ist manipuliert um 60.000.

Dann ab zum Anwalt, Klage wird eingereicht, Gegenseite wimmelt ab, unter anderem mit dem Gewährleistungsausschluss. Mein Anwalt sagt, der KM Stand gilt als Beschaffenheitsangabe, welche nicht durch den Gewährleistungsausschluss aus der Haftung genommen werden kann, da sonst der Vertrag unsinnig wäre, da man gar keine Angaben vereinbaren brauch. usw. Die Formulierung war eine Seite lang oder 2, die hab ich hier nicht rumliegen.

Auf jedenfall hat das Gericht schon vorher wohl durchblicken lassen, dass es in meine Richtung geht, auch der gegnerische Anwalt. 1 Tag vor Prozess dann Vergleich: 2400 Euro für mich !

Gruß Daniel ;)
asimike
Zitat:


Ja allerdings habe ich da was vorzuweisen.

Ich habe meinen 540 mit Unfallschaden gekauft als Privatmann von Privat, im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, es stellt sich raus das eine der zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt ist, KM Stand ist manipuliert um 60.000.

Dann ab zum Anwalt, Klage wird eingereicht, Gegenseite wimmelt ab, unter anderem mit dem Gewährleistungsausschluss. Mein Anwalt sagt, der KM Stand gilt als Beschaffenheitsangabe, welche nicht durch den Gewährleistungsausschluss aus der Haftung genommen werden kann, da sonst der Vertrag unsinnig wäre, da man gar keine Angaben vereinbaren brauch. usw. Die Formulierung war eine Seite lang oder 2, die hab ich hier nicht rumliegen.

Auf jedenfall hat das Gericht schon vorher wohl durchblicken lassen, dass es in meine Richtung geht, auch der gegnerische Anwalt. 1 Tag vor Prozess dann Vergleich: 2400 Euro für mich !

Gruß Daniel ;)

(Zitat von: Bruderchorge)





Das hat aber weder mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Du hast etwas gekauft und eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt bekommen.
Boa
Zitat:




Das hat aber weder mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Du hast etwas gekauft und eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt bekommen.

(Zitat von: asimike)





Verstehe auch nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.....
Sind doch komplett verschiedene Fälle.....

MB100 hat schon Plan von dem was er schreibt :-)
Auch wenn er nicht gern braun wird ^^*insider*


Guss Boa
mb100
Zitat:


mb100 hör auf damit stuss zu verbreiten, ich weiß das aus eigener juristischer Erfahrung, Gewährleistung gilt auch bei Privatverkäufen an Private, sofern sie nicht ausgeschlossen wird !!!!!!!

(Zitat von: Bruderchorge)




Ich hab nie was anderes behauptet. Nur dein Absatz mit der Beweislastumkehr war Blödsinn. Die gibts nur beim Verbrauchsgüterkauf - siehe §§ 474 und 476 BGB.

Nur wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist, muss der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass die Ware bei Gefahrenübergang fehlerfrei war. Ansonsten trägt der Käufer die Beweislast.
Bruderchorge
Also die KM wurden nur angegeben nicht explizit zugesichert, und der Kollege hat extra noch betont, dass sein Differential heil sei.

Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wieso er theoretisch nix zu befürchten haben soll.
mb100
Zitat:



Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wieso er theoretisch nix zu befürchten haben soll.

(Zitat von: Bruderchorge)




Ich übrigens - wie ich schon geschrieben hab - auch nicht...

Nur der Vollständigkeit halber: das mit der Beschaffenheitsgarantie (also das, was früher mal die "zugesicherte Eigenschaft" war) ist schon ein Fall der Gewährleistung. Nur eben eine Besonderheit, bei der ein Gewährleistungsausschluss eben nicht greift. Selbst dann nicht, wenn man ihn "Garantieausschluss" nennt.

Aber im Endeffekt isses egal. Der TE hat ja gesagt, er hat sich mit dem Verkäufer geeinigt, das Thema is somit gegessen und Dein Problem versteh ich nicht wirklich. Du fängst mit Thema A (Beweislast) an, kommst dann zu Thema B (allg. Gewährleistungsausschluss), um dann auf Thema C (Beschaffenheitsgarantie) rumzureiten.
Mein Vorschlag: Thema erledigt, mach mer zu...
Bardock
Danke für die Infos Daniel.
Aha, eine manipulierte Laufleistung also.
Zu Ende gebracht in einem sog. Vergleich.
Das alles ist dann wieder was anderes, kann man nicht direkt
vergleichen.

Ist aber nun egal. Du hast damals gewonnen, und der TE hat
sich auch geeinigt und nun seine Ruhe. Darauf kommt es an.


Schönes Wochenende euch allen.