Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Soulx
Hauptthema:
Hallo erstmal zusammen,

ich habe mir vor 3 Wochen einen e46 325 mit sitzheizung gekauft und musste nun also heute feststellen das bei der beifahrerseite die sitzheizung nicht richtig funktioniert also der rücken wird nicht warm... bin zum händler gefahren und der wollte mir erklären das die sitzheizung durch den gebrauch kaputt gegangen sei und das vorher durch den tüv alle elektronischen teile geprüft wurden und keine mängel festgestellt wurden, ich hatte die sitzheizung bis jetzt erst einmal an und habe es dadurch gemerkt... nun meine frage...

Muss der Händler mir diesen mängel beseitigen auf seine kosten ?
Asko
Naja muss man sich streiten .. ich glaube aber du hast gute chancen, dass er es reparieren muss! Haste Zeugen ? oder ne Garantie ? Ansonsten kannst du sagen, dass es dir nicht früher aufgefallen ist, weil du selber selten auf deinem BEIFAHRERSITZ sitzt ! Haste Rechtsschutzversicherung ?

mfg
Bimmer-Paule
Wäre mir neu, wenn der TÜV Komponenten wie Sitzheizungen prüfen würde.
EInfach mal das Protokoll der angeblichen Prüfung zeigen lassen.

Doc. Watson
Ich persönlich glaube, dass du sehr schlechte Karten hast, dass man dir den Schaden kostenlos beheben wird... auch wenn er schon vorher da war.

Ich weiß, es ist schwer, wenn man sich ein neues Auto kauft die Emotionen zu verdrängen und den Wagen sachlich zu checken... aber gerade das sollte man ausgiebig tun.

Mein Händler hat damals gesagt:
"Probieren Sie alles aus, gucken Sie sich alles an. Wenn was zu bemängeln ist, kommen sie her und wir machen das. Sobald Sie vom Hof gefahren sind und dann einen Mangel feststellen, werden wir natürlich versuchen ihn nicht zu bezahlen."

Der eine nennt es link, ich fands in dem Moment ehrlich.

Soulx
ich habe mir extra eine garantie für 1000€ dazu gekauft...

hmpf grml ist doch zum verzweifeln :)

und ja ich habe eine rechtschutzversicherung

Bearbeitet von - Soulx am 10.07.2009 11:02:32
Nicore
Zitat:


ich habe mir extra eine garantie für 1000€ dazu gekauft...

hmpf grml ist doch zum verzweifeln :)

und ja ich habe eine rechtschutzversicherung

(Zitat von: Soulx)




Was umfasst diese Grantie?
~Topless~
Zitat:


Zitat:


ich habe mir extra eine garantie für 1000€ dazu gekauft...

hmpf grml ist doch zum verzweifeln :)

und ja ich habe eine rechtschutzversicherung

(Zitat von: Soulx)




Was umfasst diese Grantie?

(Zitat von: Nicore)





Normale ALLE Nichtverschleißteile
Also hin zum Händler, sagen du hast sogar Garantie und die sollen das doch bitte machen
Ch3ckZ
Nun wenn es tatsächlich ein Protokoll gibt über die Funktionsprüfung sieht es schlecht aus. Aber wenn der Händler das nicht hat, muss er dir Beweisen (innerhalb der ersten 6 Monate) das es vorm Kauf funktioniert hat und das wird doch meiner Meinung sehr schwer.

Also hin und Protokoll zeigen lassen, falls er keins hat auf Nachbesserung bestehen.
Soulx
alles klar erstmal vielen dank für die vielen und schnellen antworten

ich habe mir gleich morgen ein termin geben lassen und mir das protokol zeigen zu lassen ich kann euch ja über den ausgang informieren
wallstreetwalker
Laut Gestzt muss dir Dein Händler 1 Jahr Garantie auf den Wagen geben. Meist gibs da vom Händler so ein Garatieheft in dem alles drinsteht was die Versicherung beinhaltet. Also muss er dir den Mangel beheben.

Falls wirklich ein TÜV-Bericht vorliegt in dem steht, dass die Sitzheizung defekt ist und der Händler dieses beim Verkauf des Fahrzeuges NICHT gesagt hat, fällt das dann nicht sogar unter "aglistische Täuschung"?!?!?!?

Dir viel Glück bei dem Termin
herr_welker
Zitat:

Nun wenn es tatsächlich ein Protokoll gibt über die Funktionsprüfung sieht es schlecht aus.



Dann ist die Sitzheizung eben erst 1 Monat nach dem Kauf kaput gegangen.
Dafür muss der Händler Gewährleistung geben.

Die Frage ist, ob die Sitzheizungsmatte ein Verschleißteil ist?
mb100
Zitat:


Laut Gestzt muss dir Dein Händler 1 Jahr Garantie auf den Wagen geben. Meist gibs da vom Händler so ein Garatieheft in dem alles drinsteht was die Versicherung beinhaltet. Also muss er dir den Mangel beheben.

(Zitat von: wallstreetwalker)




Nö, ein Jahr Gewährleistung - mit Beweislastumkehr "zu Lasten" des Käufers. Die Garantie is ne freiwillige Leistung.
DerGallier
mb100 hat recht.
Joshy
Der Händler muß erstmal beweisen das die Sitzheizung bei Verkauf nicht kaputt war. Und da hat der Händler denke ich mal schlechte Karten dieses zu beweisen. Also zum Händler fahren und ihn auffordern diese Kostenlos zu reparieren. Wenn nicht, ab zum Anwalt.
cxm
Hi,

warum stellt sich der Händler denn so an?
Er lässt die Garantie doch sicherlich über eine Versicherung laufen.
Damit muss er die defekte Sitzheizung doch nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Ciao - Carsten
Fleckenzwerg
Zitat:


Zitat:

Nun wenn es tatsächlich ein Protokoll gibt über die Funktionsprüfung sieht es schlecht aus.



Dann ist die Sitzheizung eben erst 1 Monat nach dem Kauf kaput gegangen.
Dafür muss der Händler Gewährleistung geben.

Die Frage ist, ob die Sitzheizungsmatte ein Verschleißteil ist?

(Zitat von: herr_welker)




Wenn die Sitzheizung erst nach dem Kauf kaputt gegangen ist, fällt das nicht in die gewährleistung. Allerdings wird es für den händler unmöglich sein nachzuweisen, dass die sitzheizung beim kauf noch funktioniert hat.
Zum glück bin ich kein pwk händler