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T H E M A     R Ü C K B L I C K
kerny0815
Hauptthema:

Gestern morgen wurde mir die von einer jungen Frau die Vorfahrt genommen und wir sind kollidiert, mein Auto ist dann einige meter weiter aufm Acker zum stehen gekommen.
Polizei war da, ich bin nicht Schuld, soweit so gut.

Mein Auto steht jetzt bei :-) und Dienstag kommt ein Gutachter der sich den Schaden mal ansieht.

Das Ganze sieht so aus:
- Felge und Reifen komplett zerstört
- Kotflügel ist hin
- Tür wurde einige mm nach hinten geschoben (schließt aber noch wie vorher)
- Domlager, Stoßdämpfer, Querlenker, Achsschenkel, Stabi und der Ganze Krams sind verzogen/kaputt
- Xenon Höhensensor defekt
- Schürze vorne hat auch einen weg.
- Seitenschweller ist ab
- Lenkradairbag auf
- Kabel an der Batterie abgesprengt (Zündunterbrechung?)



Zur Frage:
Also ich habe keine 2 linken Hände und traue mir die Reparaturen auch zu und es würde evtl. noch was übrig bleiben für nen Satz neue Bremsscheiben.
Ist es dennoch sinnvoller sich das Geld von der geg. Versicherung nicht auszahlen zu lassen und den Wagen vom :-) instandsetzen zu lassen?
(Schaden wurde grob auf 5000,- geschätzt)

Wie würdet ihr es machen?
Saarländer
Ich würde es machen lassen oder den Wagen so wie er ist verkaufen und mir nen neuen holen. Wenn du das Auto beim freundlichem machen lässt kannst du bei einem wiederverkauf zumindest beweisen das du das Fahrzeug "fachmännisch" reparieren gelassen hast. Das schreckt dann einen Käufer mit Sicherheit nicht so ab wie ein selbst hergerichteter Unfallschaden. Kannst ja mal mit deinem freundlichem reden, vielleicht kann er ja im Zuge der Reperatur noch einen neuen Satz Bremsscheiben mit verbauen;-)

Gruß

maky
bei bmw schätzen lassen, bzw gutachten machen dann in eine freie werkstatt und reparieren lassen

dann bleibt dir geld übrig (meistens) und du hast den schaden normal auch ordentlich repariert - vielleicht bleibt dir dann auch ein satz bremsen vom finanziellen ersparnis herinnen :)
mikV8
Hallo,
Zitat:

bei bmw schätzen lassen, bzw gutachten machen dann in eine freie werkstatt und reparieren lassen


Sorry, aber das wird leider nicht funktionieren. Erfahrungsgemäß wird sich die Versicherung mit Händen und Füßen dagegen wehren, dir eine Reparatur nach Kostenvoranschlag oder Gutachten zu bezahlen.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1.) Nach Gutachten auszahlen lassen und damit die MwSt. als Abschlag hinnehmen, sowie auf Vergütung eines Leihwagenanspruches verzichten. Dies ist meiner Meinung nach die dümmste Variante, da masn hier dermaßen viel Geld verschenkt, was man dann mit einer, letztendlich nicht nur preislich, billigeren Reparatur erstmal wieder raus holen muss, bevor man etwas gut macht.
2.) Als Reparatur abrechnen. Hier wird die Versicherung aber die Reparaturrechnung verlangen und entsprechend dieser ausbezahlen. Damit verarschst du dich selbst, wenn du zu ner freien Werkstatt gehst, die weniger verlangt, was hinterher die Versicherung weniger bezahlen muss und du hast dann die eventuell weniger fachmännische Reparatur.
Achso, natürlich noch die 3.)
Geh zu deinem :-) und lass es dort fachmännisch reparieren. Da ein Gutachten, welches in deinem Fall durch einen Gutachter DEINER Wahl gemacht werden darf/sollte, oft recht großzügig ist(sogar für BMW), sollte dort sicher noch bissel was für dich rausspringen, was dann hinterher natürlich nicht mit auf der Rechnung steht. Rede einfach mal mit deinem "Vertrauensmann" beim :-) und frag ihn, was sie dir für den Preis noch mit machen können. Ich denke er wird dich sofort verstehen.

PS: Schau mal in meine Fotostory. Spoilerlippe, dunkle Blinker vorn und seitlich, sowie lackierte Nieren und erlass der SB beim 35er sind damals bei mir rausgesprungen. Und das bei nem Gutachter der Versicherung, da es ein TK-Schaden war.

Gruß Mirko
kerny0815
Zitat:


bei bmw schätzen lassen, bzw gutachten machen dann in eine freie werkstatt und reparieren lassen

dann bleibt dir geld übrig (meistens) und du hast den schaden normal auch ordentlich repariert - vielleicht bleibt dir dann auch ein satz bremsen vom finanziellen ersparnis herinnen :)

(Zitat von: maky)




naja so schlecht hört sich das gar nicht an:
ich lasse das bei bmw vom gutachter schätzen und von der versicherung auszahlen, geh dann zur werkstatt meines vertrauens, wo ich dann noch selbst die teile besorgen kann (meyle querlenker, bilstein dämpfer, kotflügel ect.) und die es mir einbauen.
dann hab ich auch ne rechnung, der einzige nachteil ist wohl, dass die eventuell nicht genug ahnung davon haben. und ich krieg keinen leihwagen/kohle dafür.


hmm ach ... kompliziertes thema :-/
danke schonmal für die antworten
Ranger
Also ich würds selbst machen und die kohle kassieren, Material max 1000€ und wenn du 4000€ bekommst, dann ist das doch ein guter Satz für einen oder 2 Samstage.
Tappi
die Mwst bekommst du nur in der Höhe die du per Rechnung nachweisen kannst

Nutzungsausfall bekommst du bei Reparaturnachweis.Die Höhe der Entschädigung und Anzahl der Tage steht normalerweise im Gutachten.
Reparatur habe ich immer mit Foto des reparierten Wagens und aktueller Bildzeitung auf dem Foto nachgewiesen

Bearbeitet von - Tappi am 07.06.2008 19:49:24
kerny0815
Zitat:


Also ich würds selbst machen und die kohle kassieren, Material max 1000€ und wenn du 4000€ bekommst, dann ist das doch ein guter Satz für einen oder 2 Samstage.

(Zitat von: Ranger)




für 1000,- krieg ich wenn überhaupt das rad ersetzt.

was zahlen die versicherungen denn als ersatz für einen leihwagen. ich hab da mal was von 35 euro pro tag gehört, liege ich damit richtig?
mikV8
Also die Leihwagenkosten, legt der Gutachter anhand der Fahrzeugklasse fest.
Du bekommst dann ebtweder einen Leihwagen der eine Klasse niedriger ist, als dein Auto(z.Bsp. 1er) oder eben den entsprechenden Gegenwert ausgezahlt.
Zitat:

naja so schlecht hört sich das gar nicht an:
ich lasse das bei bmw vom gutachter schätzen und von der versicherung auszahlen, geh dann zur werkstatt meines vertrauens, wo ich dann noch selbst die teile besorgen kann (meyle querlenker, bilstein dämpfer, kotflügel ect.) und die es mir einbauen.



Ich weiß jetzt nicht, ob du mein erstes Post komplett durchgelesen hast. Du kannst dir nicht einfach nach Gutachten auszahlen lassen. Das geht nur, indem du die Mehrwertsteuer abgezogen bekommst und bei mittlerweile 19% ist das ein ganz schöner Batzen. Da muss eine freie Werkstatt erstmal hinkommen UND eine qualitativ gleichwertige Arbeit leisten UND am Ende ja noch billiger sein, denn du willst ja auch noch was rausholen.
Ich kann nur immerb wieder betonen. Verabschiedet euch von dem Gedanken, dass man als Privatmann mit Unfallschäden Geld verdienen kann. Das wird einem schwer genug gemacht und die extremen Aufwendungen die man dann treiben muss, um hinterher nen 100er in der Tasche zu haben, stehen in keinem Verhältniss dazu.
Außerdem muss man immer auch die Gewährleistung im Auge behalten. Der :-) ist da mit Sicherheit Leistungsfähiger als ein kleiner Hinterhofschrauber. Wenn beispielsweise die nachlackierte Farbe nicht 100% passt, dann sagst du dem BMW-Mann "Noch einmal bitte, in der richtigen Farbe". Mach das mal bei deinem Hinterhofschrauber, der alles auf die "günstigste" Schiene reparieren sollte.

Gruß Mirko
kerny0815
ok klingt überzeugend.

danke :)
mb100
Zitat:


Du kannst dir nicht einfach nach Gutachten auszahlen lassen. Das geht nur, indem du die Mehrwertsteuer abgezogen bekommst und bei mittlerweile 19% ist das ein ganz schöner Batzen.
(Zitat von: mikV8)





Mal angenommen, er lässt nach Gutachten abrechnen und lässt das Fahrzeug dann in ner freien Werkstatt reparieren: dann fällt ja auch Mehrwertsteuer an. Dann kann er später die Reparaturrechnung bei der Versicherung vorlegen und bekommt die Mehrwertsteuer in der Höhe, in der sie angefallen ist. Und er bekommt dann auch die Verbringungskosten (falls sie im Gutachten ausgewiesen und letztendes tatsächlich angefallen sind), den Nutzenausfall, ...

Als mir vor einem Jahr einer draufgefahren is, hatte ich nen Schaden lt. Gutachten von 2.800 Euro, und die Reparaturkosten der "freien" beliefen sich auf 1.800 Euro (inkl. MwSt.
Bei der "freien" Reparatur sind somit 284,93 Euro MwSt. angefallen; bei der Reparatur lt. Gutachten 424,50 Euro. Folglich hab ich bzgl. der MwSt. knapp über 140 Euro "verloren".

Nur so nebenbei: der Gutachter lag auch 400 Euro über dem, was mein Freundlicher haben wollte...
kerny0815
es geht in die zweite runde!

Das Gutachten ist da:
Restwert: 3850,-
Wiederbeschaffungswert: 11500,-
Nutzungsausfall: 14 Tage a 59,- = 826,-
Reparaturkosten: 12504,50 € !!!

was bekomme ich jetzt von der versicherung, darf ich mein auto behalten?

ist es nicht so, dass ich den wiederbeschaffungswert - restwert kriege?

318ci_2001
Zitat:


es geht in die zweite runde!

Das Gutachten ist da:
Restwert: 3850,-
Wiederbeschaffungswert: 11500,-
Nutzungsausfall: 14 Tage a 59,- = 826,-
Reparaturkosten: 12504,50 € !!!

was bekomme ich jetzt von der versicherung, darf ich mein auto behalten?

ist es nicht so, dass ich den wiederbeschaffungswert - restwert kriege?



(Zitat von: kerny0815)




omg! 12.000e reperatur? oO

ich mein ja.. schaut arg aus aber das ist ja gigantisch!
Pure E39 Power
ayy scheisse... das selbe ist mir vor 2 wochen auch passiert..
abflug mit 140 rückwärts aufn bordstein..
ausgerutscht auf irgend ner bekloppten glibberpaste..
bei mir ist auch der kotflügel, die tür, frontstossstange und der schnitzer spiegel im eimer.. rasdsatz alle 4..
nur fürs auto komm ich aber mit neuteilen un ner gebrauchten tür mit lacken auf 1500€..

Sebi
Tappi
Zitat:


ayy scheisse... das selbe ist mir vor 2 wochen auch passiert..
abflug mit 140 rückwärts aufn bordstein..
ausgerutscht auf irgend ner bekloppten glibberpaste..
bei mir ist auch der kotflügel, die tür, frontstossstange und der schnitzer spiegel im eimer.. rasdsatz alle 4..
nur fürs auto komm ich aber mit neuteilen un ner gebrauchten tür mit lacken auf 1500€..
[
(Zitat von: Pure E39 Power)




sorry,aber ich frage mich gerade auf welcher Strecke mit Bordstein 140 km/h gefahren werden darf ??

michael-sp
Mit 140 gegen den Bordstein und nur einen Schaden von 1500.- €.

Kann ich fast nicht glauben, keine Beschädigungen an der Aufhängung? Oder ist das nicht kontrolliert worden und du machst jetzt 4 Spuren in den Schnee?

Gruss
Michael
Pure E39 Power
Zitat:


Mit 140 gegen den Bordstein und nur einen Schaden von 1500.- €.

Kann ich fast nicht glauben, keine Beschädigungen an der Aufhängung? Oder ist das nicht kontrolliert worden und du machst jetzt 4 Spuren in den Schnee?

Gruss
Michael

(Zitat von: michael-sp)


vorderachse hat neue lenker bekommen.. alle 4 mit spurstangen 350€, kotflügel, türe und front 700€ der rest für den lack..:-)
war eine kraftfahrstrasse nachts um 3.. und auf einma gings dann eben seitwärts..
Sebi
slottibln
Ich muß ja gerade mal so nen bißchen schmunzeln,hatte weiter oben nicht irgendjemand behauptet die Materialkosten würden bei "höchstens" 1000 euro liegen und der Schaden wäre innerhalb eines Wochenende wieder repariert?
kerny0815
Zitat:


Ich muß ja gerade mal so nen bißchen schmunzeln,hatte weiter oben nicht irgendjemand behauptet die Materialkosten würden bei "höchstens" 1000 euro liegen und der Schaden wäre innerhalb eines Wochenende wieder repariert?

(Zitat von: slottibln)




^^
dafür krieg ich reifen und felge neu... super :-D
Saarländer
Und??? Was hast du jetzt gemacht???
kerny0815
ich werde ihn definitiv reparieren lassen!
die gegnerische versicherung ist etwas langsam und hat die reparaturfreigabe noch nicht rausgerückt, mein anwalt kümmert sich drum. (bin ja nicht umsonst rechtsschutzversichert).

er meldet sich morgen nochmal und dann mal sehn.

mein zweites bedenken ist der nutzungsausfall, ich denke mal die werden sich da auch etwas anstellen, sind ja schließlich schon 25 tage.
Tiefflieger
Hab egrad das selbe Problem..

Unfall gehabt..

Laut Kostenvoranschlag von BMW Gut 2400€ Schaden, abzüglich mehrwertsteuer gut 2000€

Bezahlt die Versicherung die Arbeitsleistung oder werden nur Teilekosten ersetzt wenn man sich das auszahlen lässt?
kerny0815
nur teilekosten wenn du es auszahlen lässt, soweit ich weiss.
Tappi
wenn der Versicherung ein Kostenvoranschlag reicht bekommst du die 2400.- abzüglich der 19% Mwst
Tiefflieger
Ok, also beeinhaltet die Abrechnung auch die errechnete Arbeitsleistung unter Abzug der MwSt. bis ich anhand einer Rechnung nachweise das der wagen repariert wurde und ich somit auch die MwSt einfordern könnte?

Richtig verstanden?
Bardock
Hi Tiefflieger,

du hattest einen Unfall. Ich gehe davon aus, das der Unfallgegner zu 100 Prozent Schuld ist.

Nun hast du einen KVA. Dieser liegt bei 2400 € Brutto Reparatursumme.

Wenn der Unfallgegner schuld ist, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, d.h., das die Fahrzeughaftpflichtversicherung des Gegners für deinen Schaden aufkommen MUSS.

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn du schuld wärst und deine Versicherung für deinen Schaden aufkommt.

Wenn nun also der Unfallgegner schuld ist,
liegt bei dir ein Haftpflichschaden und bei ihm ein Kaskoschaden vor um es einmal so zu sagen.

Du als Unfallgeschädigter hast alle Rechte.
Du hast die freie Wahl der Werkstatt.
Du hast die freie Wahl des Gutachters wenn nötig.
Du hast die freie Wahl, ob du dein Fahrzeug reparieren lassen willst oder dir den Rechnungsbetrag ausbezahlen lässt.

Wenn du dir das Geld auszahlen lässt, dann bekommst du die sogenannte fiktive Rechnungssumme. Das bedeutet, das du die komplette Rechnungssumme bekommst, lediglich ohne die Umsatzsteuer.

Das mit >nur Lohnkosten< oder ähnliches ist Quatsch.

Auf dem KVA oder dem Gutachten steht eine Rechnungsendsumme. Brutto und Netto. Im Falle des Ausbezahlens bekommt man die Nettosumme. Das ist der Schadenswert, der entstanden ist, der fällig ist. Würde man die Reparatur durchführen lassen, wäre die Umsatzsteuer fällig, da eine offizielle Leistung erbracht wäre. Da im Falle einer Auszahlung die Arbeitsleistung in Form einer offiziellen Reparatur nicht erbracht wurde,der Schaden deswegen dennoch vorhanden ist, gibt es nur die Nettosumme. Aus diesem Grund nennt man diese Vorgehensweise: Die Auszahlung der fiktiven Rechungssumme.


Wenn du nun also zu 100 % im Recht bist und die gegnerische Versicherung muss für den Schaden aufkommen und du möchtest den Schaden ausbezahlt bekommen, dann bekommt du die fiktive Rechnungssumme = Rechnungsnettosumme.



Gruß Bardock






Bearbeitet von - Bardock am 22.07.2008 21:37:29
Tiefflieger
Ok, danke schhön für deine Umfassende Antwort..

meine zweifel beruhen halt darauf das ich von einigen quellen gehört habe das die Versicherungen die Lohnkosten nicht auszahlen.. welche bei meinem schaden einfach mal den grössten Nenner des gesamten Posten ausmachen

Die Teilekosten sind fast komplett zu vernachlässigen..
Bardock
Nee, nix da.

Dann haste, sorry, die falschen Quellen.


Edit: Sorry, ich hatte zwei Begriffe in meinen Post vertauscht. Ich habe es bereits revidiert. Sorry............

Bearbeitet von - Bardock am 22.07.2008 21:39:10