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Pow(3)er
Hauptthema:
Hiho,

ich hatte einen unfall. folgendes ereignete sich:

ich war bei atu, um mir ein paar pflegemittelchen zu ordern. danach komm ich auf den parkplatz, werfe einen kurzen blick auf die völlig leere straße davor und wundere mich schon über ein auto, das da einfach mitten auf der fahrbahn stand. sie (war eine frau (nur reine info, kein klischeé!)) stand noch gute 40-50 meter von der kreuzung weg, an der sie hätte warten müssen, da sie keine vorfahrt dort hätte. es war auch kein parkplatz weit und breit zu sehen. ich fahr also vom atu parkplatz runter und stell mich hinter sie. sie fährt los, ich fahr los und sie steigt sofort voll in die bremse. da war NICHTS! naja, auf jeden fall schaffte ich es nicht mehr rechtzeitig zu bremsen und bin ihr hinten rein. motorhaube muss ausgetauscht werden, beide xenon-scheinwerfer müssen ersetzt werden, frontschürze neu lackiert und frontblech neu gemacht werden... durch die von mir versuchte vollbremsung als reaktion auf ihre vollbremsung rutschte ich nämlich unter ihren wagen (neigungswinkel). sie behauptet, sie hätte nen schatten gesehen...

war auch schon beim anwalt, selbiger plädiert auf jeden fall schonmal auf teilschuld, zumal ich noch drei zeugen hab, das sie da schon ewig stand und da auch nichts war weswegen man ne vollbremsung hätte hinlegen müssen. (2 freunde mit im auto und ein atu angestellter).
nun stellt sich mir die frage: könnte ich dafür punkte bekommen? mein anwalt meinte es können im schlimmsten fall drei punkte und 50-100 teuros drin sein. allerdings steht im bußgelkatalog (zumindest auf der internet seite bussgeldkatalog.de) das nichteinhaltung des abstandes mit sachschaden 35 euro sind, was doch noch ein verwarnungsgeld ist?! wäre nämlich sehr ärgerlich, da im dezember meine vorhandenen gelöscht werden würden.

danke für eure antworten
///kirunaviolet
Grundsätzlich kann ein Bußgeld (mit einhergehender Punkteverteilung im Verkehrszentralregister @flensburg) nur verhängt werden wenn eine entsprechende Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat für die ermittlenden Behörden ersichtlich ist.

Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei gerufen worden ist und Du auf dem Unfallbogen an erster Stelle (nicht verbindlich, aber doch als Hinweis) als Unfall-Versursacher, erwähnt bist?

Ich gehe einfach mal von StVO § 1 aus, Missachtung Grundregeln



____________________________
later,
///kirunaviolet


Pow(3)er
die rennleitung war vor ort. kann gut sein, zu mir meinten die grünen sie können das jetzt nicht abschließend klären, trage mir aber halt ein ich war zu dicht drauf und ihr das sie grundlos gebremst hat.

mein anwalt ersah allerdings aus dem zettel, das sie schon ne schuldzuweisung gemacht haben, allerdings nicht wem.