Zitat:
Mich würde jetzt mal interessieren, warum die Versicherung keinen Nutzungsausfall, bei Abrechnung nach Gutachten zahlt.
Ich weis von 2Fällen bei denen nach Gutachten repariert wurde und trotzdem ein Nutzungsausfall gezahlt wurde.
(Zitat von: Carischy)
Genau das von mir fett Gemachte is der Punkt: bei der fiktiven Abrechnung (also nach Gutachten) wird der Nutzenausfall gewährt, wenn das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird. Allerdings auch nur in dem Umfang, in dem er angefallen ist - bis zur im Gutachten angegebenen Tagesanzahl.
Beispiel: Man rechnet nach Gutachten ab; im Gutachten sind fünf Tage Nutzenausfall angegeben. Tatsächlich steht das Fahrzeug nur drei Tage in der Werkstatt. Man bekommt drei Tage Nutzenausfall ersetzt.
Allerdings: steht das Fahrzeug (warum auch immer) sieben Tage in der Werkstatt, bekommt man dennoch nur fünf Tage ersetzt. Ggf. muss man dann nach-begutachten lassen bzw. nachweisen, dass es erforderlich war, die zwei Tage dranzuhängen.
Der Nachweis ggü. der Versicherung erfolgt bei der Nutzenausfall-Abrechnung im Falle der fiktiven Abrechnung nur sekundär durchs Gutachten. Primär erfolgt er durch eine Bestätigung über die Reparaturdauer von der Werkstatt.
(Man sollte ohnehin die Werkstatt-Rechnung auch vorlegen und die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer geltend machen. Die kriegt man ja auch noch - wenn man nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.)
Bearbeitet von: mb100 am 18.01.2011 um 13:37:50