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T H E M A R Ü C K B L I C K
psoli1 Hauptthema: |
hab eine frage zum ummelden eines autos
meine freundin hat das auto ihrer nummer übernommen, welches noch mainzer kennzeichen hatte, nun aber ab 1.1. auf ihren namen mit krefelder kennzeichen zu gelassen werden soll.
sie war heute dann auch beim straßenverkehrsamt und hat das auto umgemeldet. welche kennzeichen müssen den heute und morgen noch auf das auto?
ich denke die mainzer kennzeichen, da die versicherung ja bis 31.12 läuft. der typ im straßenverkehrsamt und einige andere meinen allerdings das direkt die krefelder kennzeichen drauf sollen, das kann ich aber nicht glauben da die versicherung ja erst ab 1.1. .man wäre ja quasi ohne versicherungsschutz unterwegs bis neujahr...
kann mir da jemand weiter helfen? |
cabriowuschel |
Also es zählt der Tag der Ummeldung. Somit müssen die neuen Kennzeichen dran. Und die Versicherung greift auch ab Tag der Ummeldung. |
Bumer-UA |
Der Versicherungsschutz fängt mit der Ausgabe der s.g. Doppelkarte, die man bei der Versicherung bekommt und beim An- bzw. Ummelden an die Zulassungsstelle abgeben muss. Demnach - müssen die KR-Schilder dran. |
cabriowuschel |
also Doppelkarten an sich gibt es schon lange nicht mehr. lediglich eine Nummer vergeben. Auch damals mit dem Erhalt einer Doppelkarte war noch kein Versicherungsschutz vorhanden. Man konnte sich sogar solche Doppelkarten zu Hause hinlegen. Erst nach Anmeldung des Fahrzeuges und Erhalt der Schilder war dea Fahrzeug versichert. |
Bumer-UA |
Zitat:
also Doppelkarten an sich gibt es schon lange nicht mehr. lediglich eine Nummer vergeben. Auch damals mit dem Erhalt einer Doppelkarte war noch kein Versicherungsschutz vorhanden. Man konnte sich sogar solche Doppelkarten zu Hause hinlegen. Erst nach Anmeldung des Fahrzeuges und Erhalt der Schilder war dea Fahrzeug versichert.
(Zitat von: cabriowuschel)
oder so :-) aber auf jeden fall müsste jetzt die KR-Schilder dran. Sonst wirds illegal. |
aNka |
Die alte Versicherung wurde direkt mit der Ummeldung beendet, von daher musst du natürlich die Kennzeichen drauf machen, auf die die neue Versicherung abgeschlossen wurde --> in deinem Fall die mit dem Krefelder Kennzeichen.
Das was du meinst (Versicherung endet zum 31.12.) ist dann gegeben, wenn du bei deinem Auto nur die Versicherung wechselst, d.h. ohne Ab- und Ummelden.
LG |
psoli1 |
alles klar, dann hab ich wohl was verwechselt, naja sind auf jeden fall die richtigen schilder drauf ;) |
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