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T H E M A R Ü C K B L I C K
wallstreetwalker Hauptthema: |
Hallo!
Haben wir hier zufällig Fachleute die sich mit dem Thema auskennen? (ich weiß as Theman gehört hier nicht so richtig hin, aber vielleicht hat ja doch jemand Ahnung von dem ganzen). Es geht vorallem um Waren / Leistungen an Neubauten im gewerblichen Bereich. Wobei die Waren nicht vor Ort sondern im Werk des Herstellers hergestellt werden.
Welche Gewährleistungsfristen usw. gibt es da?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, soll Montag einen Vortrag dazu halten...:-(
Ich danke Euch. |
theblade |
gibts doch alles bei wiki.
Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:
Gewährleistung > 6 Monate Garantie > 2 Jahre
...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^ |
Papa76 |
Zitat:
gibts doch alles bei wiki.
Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:
Gewährleistung > 6 Monate Garantie > 2 Jahre
...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^
(Zitat von: theblade)
Sofern die VOB nicht zur Anwendung kommt... MfG Papa76 |
mb100 |
Zitat:
gibts doch alles bei wiki.
Aber das allgemeine sollte ja bekannt sein:
Gewährleistung > 6 Monate Garantie > 2 Jahre
...wird ja nen kurzer Vortrag bei dir :P ^^
(Zitat von: theblade)
Das würd ich an Deiner Stelle selbst nochmal nachlesen. Garantie: keine gesetzliche Regelung; keine vorgeschriebene Frist Gewährleistung: zwei Jahre, verkürzbar auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren; Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate (d.h. Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand beim Gefahrenübergang mangelfrei war) Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache. Und besser als der allwissende Teufel ist übrigens ein Gsetzla (§ 434 ff. BGB) - zusammen mit nem Buch zum besonderen Teil des Schuldrechts. Kommt halt u.a. drauf an, wer Dein Publikum ist. |
theblade |
Zitat:
Zitat:
Gewährleistung > 6 Monate
(Zitat von: theblade)
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate (d.h. Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand beim Gefahrenübergang mangelfrei war)
(Zitat von: mb100)
das wollte ich damit sagen - aber nix für ungut! ... |
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