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b-mw-323
Hauptthema:
Habe vor ein paar Tagen 2 Winterreifen bestellt (Internet) und gleich überwiesen, habe auch eine Bestellbestätigung erhalten. Heute habe ich eine Gutschrift bekommen, wo im Verwendungszweck steht "Storno Auftrag", ist auch der selbe Betrag. Mailpostfach kann ich erst zuhause checken. Da steht noch drin kein Lieferdatum.

Es handelt sich hierbei doch um ein zweiseitig verpflichtendes Geschäft? Kann der da einfach so stornieren wie der lustig ist? Ich würde die schon gerne zu dem Preis haben, waren 56€ und woanders kosten die immer über 60€

Bearbeitet von: b-mw-323 am 23.10.2009 um 11:24:48
theblade
machens die 4eur wirklich aus? ;)
b-mw-323
naja über 60€ :) das sind dann schon etwa 10€ dann noch versand weil der war kostenlos bei dem... sind schon mal fast 20€

naja vlt finde ich noch einen in der preisklasse, ich hätte echt eine woche früher bestellen sollen :)

aber mich würde mal interessieren ob das rechtens ist
shgfa
Guck doch einfach mal in die AGB des Lieferanten, dort solltest Du alles nachlesen können.
jan_323i
...würde verlangen das die dir gleichwertige/höherwertigere Reifen zum gleichen Preis schicken.
Geschäft ist meiner Meinung nach für beide Seiten bindent.
(Wenn ich etwas bei ebay versteigere und bin mit den Preis nicht zufrieden dann muß ich es auch versenden, ob es mir passt oder nicht)

lg Jan
sandro320i
obs Rechtens ist, ist abhängig von den AGB´s
Theoretisch wärs bindend, wenns aber ne Klausel gibt die sowas vorbehält, bist du ja zu diesen bedingungen den Vertrag eingegangen und dann ists so wies jetzt ist rechtens.

sollte im Telemediengesetz stehen.
Gr33nAcid
wenn die in die agb schreiben, das die das dürfen ist es rechtens, da du die agb bestimmt akzeptiert hast.

ist meistens so das wenn die lagerbestäde leer sind die die bestellung auf storno setzen dürfen, wenn es in ihren agb steht!
mb100
Die Frage ist erst mal, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Also ob die Dein Angebot angenommen haben. Und klar - er kann Dein Angebot auch nicht annehmen. In dem Fall kommt dann selbstverständlich kein Vertrag zustande...
Gr33nAcid
ich hatte das mal im bwl seminar, das wenn man die bestätigung bekommt der vk den vertrag eingeht. ist aber schon länger her, weiß nicht wie aktuell das noch ist.
Hardcore-Performence
Der anbieter hat ein angebot gemacht...
der käufer hat eingewilligt, das angebotene produkt zu dem preis X zuerwerben.
bis hierher ist noch kein vertrag zustande gekommen....

der vertrag ist mit der auftragsbestätigung des anbieter zustandegekommen....
denn jetzt hat er akzeptiert, das er das angebotene produkt zum dem angebotenen preis verkauft!

einen händler kann man nicht unbedingt mit einer ebay auktion vergleichen....

bsp: im elektromarkt xy wird ein DVD-player für 50€ angeboten....
der kunde schnappt sich das teil, geht an die kasse und soll nun 80€ zahlen....
der dvd player ist mit dem falschen preis ausgezeichnet worden, aber der verkäufer (der elektromarkt xy) muss den dvd-player nicht zum ausgezeichneten preis verkaufen.
wenn er es macht, dann ist das reine kulanz des anbieters.


wenn der verkäufer den dvd-player aber bei ebay zum ersteigern anbietet und das höchste gebot nur 30€ beträgt, dann muss er den player zu dem preis natürlich hergeben


mb100
Zitat:


ich hatte das mal im bwl seminar, das wenn man die bestätigung bekommt der vk den vertrag eingeht. ist aber schon länger her, weiß nicht wie aktuell das noch ist.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Is alles ziemlich strittig.

AFAIK isses h.M., dass die Darstellung der Produktpalette auf der (eigenen) HP eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstellt. Und die Bestellung durch den Käufer ist als Angebot.

Bei der Bestätigung kann man nicht pauschal sagen, dass sie als Annahme zu verstehen ist. Ist es eine automatisch generierte Bestätigung, dann gilt sie afaik lediglich zur Information des Bestellers, dass die Bestellung eingegangen und bearbeitet wird.
Wenn beispielsweise was bzgl. eines Endpreises, eines Liefertermins oder ähnliches in der Bestätigung steht, liegt allerdings schon ne Annahme vor.
Aber den genauen Streitstand kenn ich auch nicht.

Bei eBay siehts übrigens anders aus: da is das Einstellen des Artikels schon das Angebot und die Gebotsabgabe stellt die Annahme dar.
b-mw-323
Zitat:

7. Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware
Wir liefern nur, solange der Vorrat reicht. Über die Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich per Fax oder E-Mail informiert. Etwaige bereits erbrachte Leistungen werden dem Besteller umgehend erstattet.



also eine mail oder so habe ich nicht bekommen das die ware nicht verfügbar ist...

naja wie auch immer, ich habe jetzt über nen anderen noch die reifen bekommen, kommt mich insgesamt nur 3€ mehr, aber da weiß ich auch nicht obs klappt die hatten nur noch 4
Christopher05
Zitat:


Der anbieter hat ein angebot gemacht...
der käufer hat eingewilligt, das angebotene produkt zu dem preis X zuerwerben.
bis hierher ist noch kein vertrag zustande gekommen....

der vertrag ist mit der auftragsbestätigung des anbieter zustandegekommen....
denn jetzt hat er akzeptiert, das er das angebotene produkt zum dem angebotenen preis verkauft!
(Zitat von: Hardcore-Performence)




Kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag nicht nur mit Einigung und (!) Übergabe zu stande...?
mb100
Zitat:



Kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag nicht nur mit Einigung und (!) Übergabe zu stande...?

(Zitat von: Christopher05)




Nö, wir ham hier in Deutschland das Abstraktions- und Trennungsprinzip. Die Kaufhandlung besteht aus drei Rechtsgeschäften:

1. Verpflichtungsgeschäft - der Kaufvertrag

2. Erstes Verfügungsgeschäft - Einigung und Übergabe: Reifen

3. Zweites Verfügungsgeschäft - Einigung und Übergabe: Geld

- Nr. 2 und Nr. 3 können natürlich auch vertauscht werden -

Alle drei Rechtsgeschäfte bestehen unabhängig voneinander und für alle drei Rechtsgeschäfte sind auch jeweils Willenserklärungen erforderlich. Also bzgl. des Kaufs der Reifen hier die sechs Willenserklärungen und die Wirkung:

1. "Ich würde gerne vier Reifen zum Preis von je 50 Euro kaufen" - "Ok" => Kaufvertrag wurde geschlossen

2. "Hier sind die Reifen" - "Danke" + Realakt, also Übergabe: Übereignung der Reifen erfolgt

3. "Hier ist das Geld" - "Danke" + Realakt: Übereignung des Geldes erfolgt
Nicore
Ey Daniel, wo hast'n Du jetzt bestellt?!
Bist Du mir etwa fremd gegangen? :/
b-mw-323
Zitat:


Ey Daniel, wo hast'n Du jetzt bestellt?!
Bist Du mir etwa fremd gegangen? :/

(Zitat von: Nicore)




der hatte die reifen nicht :(
aber wenn die bestellung iweder nicht klappt dann meld ich mich ^^