Zitat:
Kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag nicht nur mit Einigung und (!) Übergabe zu stande...?
(Zitat von: Christopher05)
Nö, wir ham hier in Deutschland das Abstraktions- und Trennungsprinzip. Die Kaufhandlung besteht aus drei Rechtsgeschäften:
1. Verpflichtungsgeschäft - der Kaufvertrag
2. Erstes Verfügungsgeschäft - Einigung und Übergabe: Reifen
3. Zweites Verfügungsgeschäft - Einigung und Übergabe: Geld
- Nr. 2 und Nr. 3 können natürlich auch vertauscht werden -
Alle drei Rechtsgeschäfte bestehen unabhängig voneinander und für alle drei Rechtsgeschäfte sind auch jeweils Willenserklärungen erforderlich. Also bzgl. des Kaufs der Reifen hier die sechs Willenserklärungen und die Wirkung:
1. "Ich würde gerne vier Reifen zum Preis von je 50 Euro kaufen" - "Ok" => Kaufvertrag wurde geschlossen
2. "Hier sind die Reifen" - "Danke" + Realakt, also Übergabe: Übereignung der Reifen erfolgt
3. "Hier ist das Geld" - "Danke" + Realakt: Übereignung des Geldes erfolgt