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GreatestE39
Hauptthema:
Servus Leutz,

folgendes Beispiel:
Fahrzeug (E36 egal waelcher Typ) wird nachträglich von BMW mit M Fahrwerk ausgestattet. Folgt da ein Eintrag in das Fahrzeugschein und wenn ja, wie wird es vermerkt? Ich hab nämlich einen Fahrzeugschein unter die Nase gehalten bekommen von einem Händler, der mir gesagt hat wäre später nachgerüstet worden...

Domi316i
also bei mir is auch ein m fahrwerk drinnnen.
bei mir wurde es auch nachträglich einegbaut un im FZ Schein steht es bei den sachen wie breitere reifen unso dabei also So MFAHRWERKSTIEFERLEGUNG und dan halt noch die maße
hans 323ti
habe es schon als serie verbaut.
ist bei mir nur ne andere höhe eingetragen
kein satz von tieferlegung oder so.
Obi-Wan-325coupe
Also wenn ich das nachträglich verbaut hätte, ich würde es mit Sicherheit nicht eintragen lassen. Da kommt doch niemand jemals hinter, dass das nicht das Serienfahrwerk ist. Bzw. selbst wenn ein Prüfer sieht, dass da ein M-Fahrwerk verbaut ist (da müsste er schon gut PLan haben), dann würde ihm ja trotzdem nicht auffallen, dass es nicht von Werk verbaut war, denn wie schon gesagt es wird ja von Werk auch nicht im Fahrzeugschein eingetragen.

MfG Obi
Domi316i
ich hab ein zettel von der bmw werkstatt mit sonderausstattungen da steht alles drauf sogar warndreieck (lach) aber nichts von dem mfahrwerk also wurds nachträglich eingebaut un vermerkt.

also wenn dus nicht weist frag in deiner werkstatt nach die drucken es dir aus wie dein BMW ausgestttet wurde
mfg