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tobiw83 Hauptthema: |
LEDIst das was vernüftiges? Stimmt das mit dem Eintragungsfrei? |
tobiw83 |
Hmm D&W sagt die von FK sind aufm deutschen markt nicht zugelassen.
dann sind doch bestimmt nur die rückleuchten eintragungsfrei und die leds illegal oder?! |
MALIBOO |
Soviel mir bekannt ist, muß eine E-Nummer auf der Leuchte sein, da ist sie Eintragungsfrei, laut HELLA gibt es nur Probleme, wenn man die LED`s einzeln austauschen kann. Ich habe welche fürs Coupe von FK und da kann man die nicht ohne weiteres tauschen. Ich behalte dennoch die Originalen....man kennt ja den TÜV....
Gruß MALIBOO
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tobiw83 |
Hallo,
die LED sind momentan noch nicht zugelassen auf dem deutschen Markt! Das wird noch eine Weile dauern!
Mit freundlichen Grüssen
N. Brkic
D&W Auto, Sport + Zubehör Dückerweg 21 44867 Bochum
Das die Aussage von D&W dazu ob die Leds Eintragungsfrei sind |
MALIBOO |
HMMmmmm ich denke mal da will D&W verkaufen, kann aber keine anbieten!!! Fakt ist, LED`s sind erlaubt. Sonst dürfte auch BMW keine verbauen. Sie müssen aber inderhalb der EG zugelassen sein, was man am E-Zeichen (z.B. E11 für GB oder E4 für NL)erkennt. Auch wenn manche Institutionen das nicht anerkennen wollen. Man will einfach verhindern, das sich "stylische"-Köpfe z.B. blaue LED`s als Blinker oder Bremslichter einbauen. Das ist aber soviel ich weis, bei FK oder den BMW-Original nicht ohne weiteres möglich. Aus diesem Grund, da man ja die Paragrafenreiter kennt, behalte ich bis auf weiteres meine alten Rückleuchten... ;-)
Gruß MALIBOO |
tobiw83 |
angeblich sollen die ausm internet zugelassen sein und die stammen von fk
das die antwort vom Tüv nord:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Lichttechnische Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt werden.
Zu jeder Genehmigung eines Fahrzeugteils gehört eine Angabe des Verwendungsbereichs bzw. eine Anbau-Beschreibung und ggf. eine Aussage zu den Fahrzeugtypen oder –arten an denen das Bauteil verwendet werden darf. Ein Hinweis, ob eine Anbaubegutachtung erforderlich ist, oder ob das Mitführen der Genehmigung ausreicht, muss ebenfalls in der Genehmigung enthalten sein.
Formal dürfen die Lichttechnischen Einrichtungen ohne die o. a. Unterlagen vertrieben werden. Im Zweifelsfall liegt es jedoch bei Ihnen, die Zulässigkeit der Leuchten nachzuweisen. Es ist deshalb empfehlenswert nur solche Bauteile zu kaufen, zu denen Ihnen ein Genehmigungspapier mitgegeben wird - auch wenn ein Genehmigungszeichen dran ist.
Bearbeitet von - tobiw83 am 27.07.2005 11:22:20 |
tobiw83 |
bei tuningteile.de gibs rückleuchten 98- und ledinnenteil beides mit abe.
versteh nun nix mehr. |
MALIBOO |
Ist halt typisch..., die A...karte hat wie immer der Kunde. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Lampen einbauen - mit dem Risiko leben 2. Finger von den Lampen lassen
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