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Strahlemann
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.04.2011 um 12:24:38 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Moinsen!

Leider nervt mich dieses Thema momentan doch sehr stark und mich würde mal interessieren wie das in anderen Teilen der Republik so läuft.

Die Regel ist klar: 50cm Unterkante Lichtaustritt

Aber gilt dies auch für Linsenscheinwerfer? Dort sagte mir neulich mal jemand, würde die Mitte gelten wegen der Linse!?

Und wie machen das alle tiefen E36 Fahrer hier!? Nach der Eintragung die Kiste noch weiter runter geschraubt oder wie?

Ich war jetzt in den letzten Wochen bei zig Prüforganisationen, hab mit dem TÜV Nord ein langes Gespräch geführt, einen Mailkontakt gehabt und keiner will das mehr abnehmen.

Als nächsten Thema wäre da noch die Höhe der Nebelscheinwerfer, was aber wohl von vielen als eher "unwichtig" angesehen wird.

Ich habe jetzt schon nur mit Mühe und Not meine Felgen eingetragen bekommen (17" mit 205/40er Reifen), weil die Austrittskante bei (man höre und staune!) ner 40er Feder (M-Dämpfer) jetzt schon bei 50,1cm liegt!

Nur ist das Dingen "bockhoch" vorne... ^^ Und deshalb liegt seit einiger Zeit auch schon ein Gewinde hier, welches eigentlich längst eingebaut sein sollte um die Höhe zumindest vorne anzupassen (also ich denke so 1,5-2cm sollte er vorne noch runter für den Alltag).

Will aber keine abnehmen, weil die Kante dann wie gesagt zu tief ist!

Man meinte auch zu mir das es seit etwa einem Jahr verstärkt beachtet wird. Nur haben ja nicht alle ihre E36 schon davor so tief gehabt, sondern sicher auch danach!?

Ich bin langsam echt am verzweifeln...

lg René

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.04.2011 um 12:24:38
Nico77
also meinen DEKRA Prüfer hat es nicht die Bohne interessiert. Er hat nichtmal die Scheinwerferhöhe gemessen.

Ich bin Gewinde vorn auch Anschlag unten und der Prüfer meinte, er trägt es mir so ein, wie das Auto vor ihm steht. Bedeutet für mich das es bei mir in den Papieren tiefer eingetragen ist, als im Gutachten steht ;)
Axel_S
Es wird an der unteren Lichtaustrittskante gemessen. Das macht die Polizei mit einem Zollstock und
das wars dann. Mängelkarte und Punkte.
mca061
mahlzeit, hatte eigentlich bis vor kurzem das gleiche problem, hat sich nun aber durch nen unfall erledigt...

ich bin der meinung, jetzt erstmal die ausgangsdaten^^

1. wir haben ein Gewindefahrwerk, das an der VA 80mm TÜV-geprüfter bereich ist
2. wir haben einen E36 mit originaler bereifung, von mir aus 205/60R15, und orig fahrwerk, also kein M-fahrwerk! (so wie bei mir)

so, also ich bin der meinung,
dass wenn wir das fahrwerk nun einbauen, und das gewinde im tüv-bereich auf 80mm runterschrauben, dass wir da schon unter die 50cm lichtunterkannte fallen, ich bin mir zu 89% sicher dass ich das bei meinem vor dem unfall mal ausgemessen habe

dann wäre das doch dann aber nicht mehr zulässig, obwohl ein bericht vom fahrwerk sagt,
"junge, kannst runternehmen auf 80mm"

also, nun ja, wenn mein mobil nicht platt wäre würd ich es nochmals messen zur sicherheit, aber ich bin mir doch recht sicher dass dies so ist/war
Strahlemann
Hey!

Ja, dem ist wie gesagt so!

Ich habe jetzt mit ner 40er Feder an der VA 50,1cm am Lichtaustritt der Linse (Unterkante)!

Sobald da jetzt nen Gewinde drin sitzt, wäre man zwangsläufig also unter der 50cm Marke! Wenn man die Mitte nehmen würde (finde leider zum Thema Linsenscheinwerfer nix was zum Thema gehört), hätte man ja wieder ca. 2-3cm "Luft" nach oben. Das würde mir in meinem Fall ja schon reichen.

Aber da gibts ja deutlich tiefere E36.

Nächstes Thema wären dann die Nebelscheinwerfer, die meine ich irgendwas mit 20cm oder so haben müssen (müsste ich nochmal nach schauen/lesen). Die haben Serie ja schon nicht viel mehr, geschweige denn erst, wenn das Auto tiefergelegt ist.

Und so Aussagen wie: "Klar, hab ich eingetragen und dann noch 2cm runter geschraubt!" sind für MICH halt keine Lösung, da das Auto im Alltag bewegt wird etc.!

Sicher / Fakt ist aber, dass Axel_S wohl Recht hat! Wenns nachgemessen wird (selbst wenn es eingetragen ist), gibts ne Mängelkarte und der Prüfer bekommt auch nen nettes Schreiben! Und ich vermute mal das die genau vor sowas Angst haben und es deshalb auch nicht mehr im "Toleranzbereich" eintragen wollen.

So ne ... aber auch! :(
Nicore
Zitat:


Aber gilt dies auch für Linsenscheinwerfer? Dort sagte mir neulich mal jemand, würde die Mitte gelten wegen der Linse!?
(Zitat von: Strahlemann)




Es wird ein Blatt Papier auf den Scheinwerfer gelegt, dann siehst Du einen
deutlichen Umriss der Lichtaustrittskante. Diese wird dann gemessen.