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bmw_SR
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 24.08.2009 um 10:40:43 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

bin auf der suche nach einen Gutachten für meine e36 328i limo, dass ich auf meiner 8x17 felge nen 215/40/17 reifen rundum fahren darf, hat wer von irgend einen hersteller so ein gutachten für mein auto, am besten für`n pirelli p zero nero.Falls wer für nen anderen hersteller so ein gutachten hat bitte auch melden...

danke

mfgm markus

Bearbeitet von: angry-playboy am 24.08.2009 um 10:40:43
ThePsycho
Frag doch einfach mal bei nem Reifenhändler in deiner nähe nach. Die Größe is ja jetzt nix besonderes.

Gruß Sascha
WaLi
sers

du kriegst die reifenfreigabe direkt bei nem heersteller (kumho,hankook,pirreli..usw) nur leider kannst du nicht bei jedem hersteller als privat person es anfordern kannst du zu nem reifenhändler gehen un fragen ob sie dir eine freigabe für die reifengröse besorgen konnen ...

bei falken kriegst du sie übers internet .. geh´st auf falken homepage un dort steht dan irgendwo "reifenfreigabe" dort gibst du ein was für fahrzeig du hasst , welche grösse du fahren willst, deine achslasten .. dan schicken siedir per email die freigabe .. aber bevor du sie dan montierst geh zum tüv und frag erst mal nach ob das alles ok ist nicht das du die reifen montierst un die tragen dir das nicht ein!
mfg WaLi
Insane76
das problem wird hier nicht die freigabe vom hersteller sein, sondern viel mehr, dass der 215/40 17 eigentlich einfach zu klein ist vom abrollumfang her für den E36. DA geht ohne tachoangleichung normal nichts, sofern dir das jemand einträgt.
plax
@insane76: wohl kaum, 215 40 17 is mittlerweile ne standard breite, die bekommst von jedem hersteller freigegeben und dann auch eingetragen. besser nochmal informieren bevor hier halbwissen verbreitet wird ;-)
Serious
Zitat:


@insane76: wohl kaum, 215 40 17 is mittlerweile ne standard breite, die bekommst von jedem hersteller freigegeben und dann auch eingetragen. besser nochmal informieren bevor hier halbwissen verbreitet wird ;-)

(Zitat von: plax)




Seh ich auch so ... bin die Größe auf meinem Ex-Compi auch gefahren!
Thaviper
hi, ja ist kein problem fahre die gleiche größe und musste nichts angleichen .....
Tomcat0815
Hallo markus,

mir wurde die Eintragung dieser Reifengröße ohne Vorlage eines Protokolls einer Tachomessung auch verweigert. War vor zwei Monaten beim TÜV in Wesel. Eine Tachomessung vom ADAC hat nicht gereicht, es hätte eine geeichte Tachomessung von einem Tachoeichdienst für LKW-Fahrtenschreiber usw. sein müssen. Traglast usw. war aber okay, es ging nur um die Tachoabweicheung (nach oben) durch den geringeren Abrollumfang.

Gruß

Tomcat0815 aka Oliver
Insane76
Zitat:


@insane76: wohl kaum, 215 40 17 is mittlerweile ne standard breite, die bekommst von jedem hersteller freigegeben und dann auch eingetragen. besser nochmal informieren bevor hier halbwissen verbreitet wird ;-)

(Zitat von: plax)




da sag ich jetzt mal nichts dazu in Bezug auf das Halbwissen.... ;-)

Wie ich bereits geschrieben habe, ist nicht die breite und freigabe vom hersteller der knackpunkt, sondern vielmehr ist diese größe vom abrollumfang an der grenze (relativ kleiner umfang ivm orig.bereifung). Wenn es in einem gutachten so freigeben ist und den prüfer nicht interessiert, ok. Wie Tomcat0815 aber auch geschrieben hat, ist dies nicht immer so ohne weiteres möglich.

Bearbeitet von: Insane76 am 24.08.2009 um 21:25:02

Bearbeitet von: Insane76 am 24.08.2009 um 23:29:32
violett
Also der Abrollumfang wird kleiner, da hätt ich bei der Eintragung sowieso keine großen bauchschmerzen! Und die Reifengröße ist doch mittlerweile standart am E36, also ich hab schon jede Menge davon eingetragen! Entweder du schaust mal zu nem andern TÜV (von wo kommst du, evtl kann ich dir weiterhelfen?). Oder du lässt eben so ne Tachoprüfung machen, macht bei uns z.B. der Bosch-dienst und kostet glaub ca 35 Euro!!

Das was ich mir immer geben lasse ist ein Reifenfreigabe vom hersteller, dass einfach die Tragfähigkeit noch ausreicht vorallem bei "schnelleren Autos". Da ist nämlich bei dem 87er Index bei 1090kg Schluß, da mussten wir schon bei einigen "schweren" Kisten hinten ablasten!
Prinz1987
Zitat:


@insane76: wohl kaum, 215 40 17 is mittlerweile ne standard breite, die bekommst von jedem hersteller freigegeben und dann auch eingetragen. besser nochmal informieren bevor hier halbwissen verbreitet wird ;-)

(Zitat von: plax)




215/40 17 weicht über 4% von der Serie ab. Ohne Tachoangleichung geht da gar nichts. Hast du es vielleicht mit 18" verwechselt? Bei 18" wäre es fast perfekt.
violett
Zitat:


Zitat:


@insane76: wohl kaum, 215 40 17 is mittlerweile ne standard breite, die bekommst von jedem hersteller freigegeben und dann auch eingetragen. besser nochmal informieren bevor hier halbwissen verbreitet wird ;-)

(Zitat von: plax)




215/40 17 weicht über 4% von der Serie ab. Ohne Tachoangleichung geht da gar nichts. Hast du es vielleicht mit 18" verwechselt? Bei 18" wäre es fast perfekt.


(Zitat von: Prinz1987)




Da wird immer gleich von Tachoangleich geschrieben!!! lass halt erstmal prüfen ob der Tacho wirklich außerhalb des zulässigen bereichs liegt!!

Und was kann im schlimmsten Fall passieren, dein Auto zeigt aufm Tacho 90 und du fährst 82. Wär ja nur andersrum ein problem (wenn der Abrollumfang größer wird)!

Wie gesagt mittlerweile standart am E36, hab das schon oft eingetragen!

Bearbeitet von: violett am 25.08.2009 um 17:49:12
WaLi
ja wenn ihr ohne herstellerfreigabe zum tüv vorfährt dan verlangen die von euch dass ihr tacho angleicht!! Aber wenn ihr eine herstellerfreigabe habt wo drin ZB drin steht:

-bmw e36
-max 2 grad sturz
-VA 900 kg zulässige gesamtgewicht
-HA 850 kg "" "" "" "" ""
-VA 2,7 bar luftdruck
-HA 2,9 bar luftdruck

dan haben die eine schriftliche freigabe von reifenheersteller
das er es genähmigt bei eurem auto bei den genannten luftdruck und den maximalen sturzwerten die reifen zu fahren ohne tachoangleich zu machen.

aber vorher am besten alles abklären.

mfg WaLi
violett
Zitat:


ja wenn ihr ohne herstellerfreigabe zum tüv vorfährt dan verlangen die von euch dass ihr tacho angleicht!! Aber wenn ihr eine herstellerfreigabe habt wo drin ZB drin steht:


(Zitat von: WaLi)




Naja das ist auf gut deutsch mal gesagt Quatsch!! Der Reifenhersteller bestätigt ziemlich alles, so wie du es geschrieben hast, Traglasten, Höchstgeschwindigkeit, Montierbarkeit auf felgengrößen, ABS/ESP-Eignung aber keine Tachoeignung!!!
Insane76
das ist richtig.

Für die Eintragung gibt es auch, wie oben bereis erwähnt wurde, gewisse %-abweichungen, welche die Reifen von Serie abweichen dürfen.

Des Weiteren darf der TAcho bei älteren Fahrzeugen nicht mehr als 7% (des Tachoendwertes) über den gesamten Tachobereich zuviel anzeigen (unabhängig von o.g. Abweichung u.u.). Bei neueren Fahrzeugen liegt der wert soviel ich weiß sogar bei nur 4%.

Ich meine nach Eu-Recht darf der Wert bei 10% plus 4km/h liegen bei der Anzeige (nicht jedoch beim km-zähler).

(umgekehrt gilt jedoch für alle: Der tacho darf NIE zu wenig anzeigen!, würde z.b. bei zu großen reifen vorkommen...)