Magazin erstellt am 16.03.2015 um 10:02:21 [ voriger | nächster ]

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Unfallschäden beim Gebrauchtwagenkauf

BMW-News-Blog: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Unfallschäden beim Gebrauchtwagenkauf
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Unfallschäden beim Gebrauchtwagenkauf

Unfälle beim Verkauf gebrauchter Pkws nicht verschweigen


Verkäufer sollten Unfallschäden an ihren Fahrzeugen auf keinen Fall verschweigen, da bei einer Täuschung der Käufer sonst großer Ärger droht. Sofern ein Pkw wirklich unfallfrei ist, bietet es sich an, diese Eigenschaft in Form eines Gutachtens zu belegen.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt es auf zahlreiche Dinge zu achten. Ein ganz wesentliches Thema ist der Zustand des Fahrzeugs, der Pkw soll nicht nur gut erhalten, sondern auch unfallfrei sein. Den Erwerb von Unfallfahrzeugen ziehen nur wenige Personen in Betracht, die hiermit verbundenen Risiken möchte kaum jemand eingehen.

Aufgrund dieser Zurückhaltung liegen die Preise von Unfallfahrzeugen niedriger. So mancher Verkäufer möchte sich damit nicht abfinden und verschweigt deshalb vorhandene Unfallschäden. In manchen Fällen werden die Schäden auch verharmlost und beispielsweise Bagatellschäden dargestellt. Doch in beiden Fällen gehen die Verkäufer ein hohes Risiko ein, sie können für ihr Verhalten belangt werden.

Unfallschäden sind vom Verkäufer zu nennen

Laut Rechtsprechung sind Verkäufer dazu angehalten, auf frühere Unfälle hinzuweisen - es ist nicht die Pflicht des Käufers, sich explizit nach Unfallschäden zu erkundigen. Sollte sich später herausstellen, dass es sich bei einem Pkw um einen Unfallwagen handelt und der Käufer nichts davon wusste, kann er - sofern die Verjährungsfrist von zwei Jahren noch nicht überschritten ist - vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. auf eine Rückabwicklung bestehen. Alternativ ist es möglich, eine Minderung des Kaufpreises einzufordern. Im Falle einer arglistigen Täuschung - wenn der Verkäufer zweifelsfrei vom Unfallschaden wusste - greift keine Verjährungsfrist.

Angesichts dieser Risiken sollten private Autoverkäufer vorsichtig sein. Es kann sie sogar treffen, wenn sie von einem Unfall nichts wissen, weil er vom Vorbesitzer verschwiegen wurde. Allerdings kann in solch einem Fall keine arglistige Täuschung vorliegen, die Verjährungsfrist liegt also bei zwei Jahren. Damit es gar nicht erst soweit kommt ist es ratsam, schon beim Autokauf sehr aufmerksam zu sein und genau zu prüfen, ob ein Unfallschaden vorhanden sein könnte.

Autos vor dem Kauf genau ansehen

Kaufinteressenten sichern sich ab, indem sie den Pkw genau in Augenschein nehmen. Wer vom Fach ist, kann entsprechende Anzeichen meist relativ gut selbst entdecken. Andernfalls empfiehlt es sich, wenigstens die Karosserie präzise anzusehen. Leichte Farbunterschiede in der Lackierung oder auffällige Abweichungen bei den Spaltmaßen können klare Indizien für frühere Unfälle sein. Ergänzend bietet es sich an, den Pkw von einem Experten begutachten zu lassen.

Verkäufer, die vertrauenswürdig erscheinen möchten, lassen ihren Pkw noch vor dem Verkauf von einem Gutachter prüfen. Die Erstellung eines Gutachtens hat zwar ihren Preis, doch im Gegenzug besteht die Möglichkeit, potentiellen Käufern genau aufzuzeigen, dass der angebotene Pkw nachweislich unfallfrei ist. Zumal sich noch ein weiterer Vorteil bietet. Wer über ein aktuelles Pkw-Gutachten verfügt, kann seine Preisvorstellung untermauern und somit besser durchsetzen.

Wer den Verkauf ohne Gutachten angeht, sollte damit rechnen, dass einige Kaufinteressenten den Wunsch äußern, den Pkw auf eigene Kosten begutachten zu lassen. Es ist ratsam, sich hiergegen nicht zu sträuben. Diejenigen, die einer Begutachtung nicht zustimmen, erwecken schnell den Eindruck, sie hätten etwas verbergen. In solch einem Fall ist damit zu rechnen, dass die Kaufinteressenten umgehend abspringen.

Bildquellen: 
Auto2.jpg : ©Flickr - nakhon100 / CC BY-2.0
Auto3.jpg : ©Flickr - Closed 24/7 / CC BY-NC 2.0
Auto4.jpg : ©Flickr - Igor Myroshnichenko / CC BY-2.0

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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]