Magazin erstellt am 14.08.2014 um 18:24:40 [ voriger | nächster ]

Ratgeber: Reisekosten in der Steuer

BMW-News-Blog: Ratgeber: Reisekosten in der Steuer


Ratgeber: Reisekosten in der Steuer

Eine Geschäftsreise steht ins Haus. Schnell kommt die Frage auf, ob der Zug oder beispielsweise der eigene BMW für die Anreise zu nehmen ist. Da die Reisezeit mit dem eigenen Auto im Allgemeinen kürzer ist, entscheiden sich viele für diese Variante. Oft besteht aber Unsicherheit, wie die Reisekosten bei der Steuer geltend zu machen sind; zumal es Anfang 2014 einige Änderungen gab.

Reisekosten auf dem Weg zur Arbeit

Fährt der Arbeitnehmer mit seinem Auto täglich zum Unternehmen, hat er die Möglichkeit, die Pendlerpauschale geltend zu machen. Allerdings ist dies nur bei der so genannten ersten Arbeitsstätte möglich. Welche damit gemeint ist, bestimmt der Arbeitgeber. Ist der Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt oder als Springer in einer Filialkette und ist dadurch an verschiedenen Einsatzorten tätig, legt der Arbeitgeber fest, welcher Ort anzugeben ist.

Allerdings lässt sich die Arbeitsstätte nicht willkürlich festlegen, sondern muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird.

• Die Bedingungen sind erfüllt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitstage generell an einem Ort verbringt.
• Es reicht allerdings bereits schon aus, wenn es sich nur um zwei Tage pro Woche
• Oder 30 Prozent der Arbeitszeit handelt. Dieser Punkt ist besonders für Angestellte wichtig, die keine geregelten Arbeitszeiten haben und nach Bedarf einzusetzen sind.

Bei den Fahrten zu weiteren Zielen ist es möglich, die Fahrtkosten oder Reisekosten erstattet zu bekommen.

Verpflegungsmehraufwand als Pauschale

Eine Reisekostenerstattung ist natürlich nicht nur bei Fahrten zur Arbeitsstätte, sondern auch bei Dienstreisen vorgesehen. Also ab in den Flitzer und los geht es? Im Prinzip ja, dennoch sollten sich die Arbeitnehmer auf die Reise vorbereiten, damit sie wissen, worauf zu achten ist. Bei einer Dienstreise lässt sich ein Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt anmelden. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Reise dauert.

• Ab 8 Stunden stehen dem Berufstätigen 12 Euro zu.
• Handelt es sich um einen ganzen Tag, also 24 Stunden, beträgt die Pauschale 24 Euro.

Inspektion bei langer Anreise

Wer im Ausland einen Einsatz hat, sollte sich gründlich überlegen, ob er mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei einer langen Anreise ist immer eine Inspektion vorher zu empfehlen. Selbst wenn beispielsweise der BMW im täglichen Gebrauch ein hervorragendes Fahrverhalten hat, können sich bei einer starken Belastung Schwachstellen bemerkbar machen. Wer beispielsweise die fünfte Generation des 3er fährt, bemerkt im Laufe der Jahre häufig, dass das Lenkspiel erhöht ist. Wesentlich gefährlicher können bei schneller Fahrt auf der Autobahn jedoch poröse Bremsschläuche sein, die ebenfalls als Schwachstelle dieses Modells gelten. Kann Bremsflüssigkeit entweichen, fällt es schwer, adäquat bei hoher Geschwindigkeit auf den Vordermann zu reagieren.

Da BMW Fahrzeuge produziert werden, die ihre Besitzer gerne tunen, ist bei solchen Modellen ebenfalls Vorsicht geboten. Das gilt besonders, wenn ein Fahrer ein gebrauchtes Auto fährt. Durch Umbauarbeiten und einen entsprechenden Fahrstil kann das Fahrwerk leiden. Auch hier bietet es sich an, vor langen Strecken einen Check durchführen zu lassen.







Unter Umständen können die Reparaturen vor der Reise dadurch sehr hoch ausfallen, sodass zu überlegen ist, Zug oder Flugzeug zu nutzen. Einige Schadstellen lassen sich bei Kurzstrecken im Stadtverkehr durchaus tolerieren, sind jedoch auf der Autobahn bei hoher Belastung eine Gefahr für den Fahrer und die Mitmenschen. Hier sind Kosten und Nutzen gründlich gegeneinander aufzuwiegen.

Verpflegung im Ausland

Bei einer Dienstreise im Ausland hängt die Höhe der Verpflegungspauschale davon ab, in welches Land die Reise geht.

• Für einen Aufenthalt in Belgien können die Angestellten für An- und Abreisetag 28 Euro einplanen, für einen ganzen Tag 41 Euro.
• In Dänemark sind es 40 beziehungsweise 60 Euro.
• In Österreich 20 beziehungsweise 29 Euro.
• Wer beispielsweise nach Frankreich oder Italien unterwegs ist, kennt keine einheitlichen Pauschalen. In verschiedenen Städten ist dies unterschiedlich geregelt.

Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, ist es notwendig, möglichst viele Unterlagen zu sammeln. Für die Dauer der Dienstreise ist es praktisch, eine Box mitzunehmen, in der alle Belege aufzuheben sind. Um sofort Ordnung zu schaffen, ist es sinnvoll, für jeden Tag einen Briefumschlag in DIN A4 zu haben, der bereits zuhause zu beschriften ist. Alle Belege, die im Laufe des Tages anfallen, sind so ordentlich zu verstauen und gleichzeitig vor Verunreinigungen und Knicken geschützt. Ein Aktenordner mit einer entsprechend hohen Anzahl an Klarsichthüllen bietet sich als Alternative zur Box an.

Belege sammeln

Auf jeden Fall zu sammeln sind:

1. Quittungen von der Tankstelle.
2. Wurde nach einem Geschäftsessen ein Taxi genommen, braucht das Amt die Taxiquittung.
3. Fanden Telefonate im Ausland mit dem Handy statt, sind Einzelverbindungsnachweise praktisch.
4. Hat das Hotel Gebühren für den Parkplatz erhoben? Ein separater Beleg ist notwendig.
5. Die Rechnung vom Hotel für Übernachtungen sowie die Verpflegung im Haus muss vorhanden sein.
6. Hat der Kellner ein Trinkgeld erhalten, kann sich der Gast darüber eine Quittung schreiben lassen.
7. Hat er an einem Seminar teilgenommen, ist die Teilnahmebestätigung einzureichen.

Thermopapier ist ein spezielles Papier, das vor allem bei Kassenbons zum Einsatz kommt. Es hat den Nachteil, dass der Druck nach einer gewissen Zeit nur noch schlecht zu erkennen ist. Um sicher zu gehen, dass das Finanzamt alles erkennt, sind spätestens zuhause Kopien zu erstellen.

Bild: Pixabay.com © cocoparisienne (CC0 1.0)