Magazin erstellt am 13.03.2014 um 15:48:49 [ voriger | nächster ]

Punktereform 2014: Veränderungen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit

BMW-News-Blog: Punktereform 2014: Veränderungen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit
Punktereform 2014: Veränderungen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit

Am 01. Mai 2014 wird der neue Bußgeldkatalog eingeführt. Zeitgleich wird auch das Punktesystem reformiert und für den Autofahrer gibt es einige Änderungen, die es zu beachten gilt. Außerdem gilt ab Juli die Pflicht zum Mitführen einer Warnweste.

Verstöße ohne Punkte, aber höhere Bußgelder

Zu den eher wichtigen Neuerungen zählt die Reform des Punktesystems. Die Reform soll nicht zuletzt mehr Transparenz versprechen, denn auch werden nur noch solche Delikte mit Punkten bestraft, die eine Sicherheitsgefährdung im Sinne des Straßenverkehrs darstellen. Dazu gehören beispielsweise nicht mehr das verbotene Befahren einer Umweltzone, das Parken in Feuerwehrzufahrten oder die Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots. Zwar entfallen bei solchen Verstößen die Punkte, doch die Bußgelder steigen. Im Einzelnen betrifft das zwar nur wenige, aber durchaus nennenswerte Verstöße:

▪ Verbotenes Befahren einer Umweltzone: Von 40€ auf 80€
▪ Fehlendes Kennzeichen: Von 40€ auf 60 €
▪ Abgedecktes Kennzeichen: Von 50€ auf 65 €
▪ Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: Von 40€ auf 60€
▪ Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: Von 50€ auf 65€
▪ Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (LKW): Von 380€ auf 570€

Auch diverse Verwarnungsgelder steigen von maximal 35€ oder weniger auf bis zu 55€ oder weniger. Die Bußgeldgrenze beginnt ebenso wie die Eintragung im Verkehrszentralregister ab 60€. Alle Verstöße, die laut dem neuen Bußgeldkatalog teurer geahndet werden, können auf http://www.bussgeldkatalog.org nachgelesen werden.

3-Punkte-System statt 7-Punkte-System

Abgesehen davon ändert sich aber auch das gesamte Punktesystem. So gibt es nur noch maximal 3 Punkte auf die einzelnen Delikte. Für schwere Verstöße gibt es daher nur einen, für sehr schwere Verstöße zwei und für schwere Straftaten nur noch drei Punkte. Zeitgleich mit der Abschaffung des bisherigen 7-Punkte-Systems und der Einführung des 3-Punkte-Systems werden auch die Punktestände den bisherigen angepasst beziehungsweise nach dem neuen Punktesystem umgerechnet. Die Skala ändert sich wie folgt:

Alte Skala = Neue Skala
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 Punkte = 8 Punkte


Führerscheinentzug ab 8 Punkten

Außerdem führen nun nicht mehr 18 Punkte zum Entzug des Führerscheins, sondern mindestens 8 Punkte in der Verkehrssünderkartei. Da nun nur noch sicherheitsrelevante Verstöße mit Punkten geahndet werden, können automatisch auch alte Punkte wegfallen. Wird der Führerschein entzogen, kann er nach frühestens sechs Monaten sowie nach bestandener MPU neu beantragt bzw. erteilt werden.

Wann fallen Punkte weg?

Schwere Ordnungswidrigkeiten werden nach der Punktereform nach 2,5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und Straftaten aller frühestens nach 10 Jahren wegfallen. Dabei ist die Verjährung unabhängig vom Hinzukommen neuer Punkte. Gegenüber dem bisherigen System weiß man somit früher und einfacher, wann genau Punkte verfallen.

Sinn und Zweck der Punktereform

Der Sinn und Zweck der Punktereform soll es sein, mehr Transparenz und Gerechtigkeit zu schaffen. Manche Verstöße werden demnach nicht mehr mit Punkten geahndet, wenn ihnen der Sicherheit im Straßenverkehr keine größere Bedeutung zukommt. Zwar steigen die Bußgelder für derlei Verstöße, aber neue Verstöße, die bisher nicht mit Punkten bestraft worden sind, kommen nicht hinzu. Das alles soll zu einer verbesserten Differenzierung führen.

Alle Informationen und interessante Fakten und Statistiken zum neuen Bußgeldkatalog, der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie der kommenden Punktereform finden sich auf bussgeldkatalog.org. Dort gibt es übrigens auch einen Bußgeldrechner, der bei der vorläufigen Berechnung von Bußgeldern hilfreich sein kann.

Fotos: Bussgeldkatalog.org





 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]